Viele Kassenverträge für Arzt-Diagnosen laut Aufsicht rechtswidrig

Viele Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten zur besseren Dokumentation von Patientendiagnosen sind nach Erkenntnissen des Bundesversicherungsamtes rechtswidrig.

Bundesversicherungsamt bemängelt Verträge

Viele Verträge zwischen Krankenkassen und Ärzten zur besseren Dokumentation von Patientendiagnosen sind nach Erkenntnissen des Bundesversicherungsamtes rechtswidrig.

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Mittwoch berichtete, hat die zuständige Aufsichtsbehörde inzwischen die betreffenden Kassen aufgefordert, rechtswidrige Vertragsinhalte unverzüglich zu beseitigen oder die Verträge zu kündigen.

Hintergrund dieser Überprüfung durch das Bundesversicherungsamt waren Berichte aus dem vergangenen Jahr über Mauscheleien bei der Dokumentation von Diagnosen zugunsten der Kassen. Denn die Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen nach dem sogenannten Risikostrukturausgleich steigen mit der Schwere der Erkrankungen ihrer Versicherten. Daher haben die Kassen ein Interesse daran, dass Ärzte die Diagnosecodes entsprechend aufschreiben. Viele Kassen hatten deshalb eigens dafür Verträge geschlossen.

Die Politik hatte diese Form des Wettbewerbs unterbunden und Geldzahlungen für das Dokumentieren und nachträgliches Ändern von Diagnosen untersagt. Daraufhin habe sich die Behörde einen Überblick über die bestehenden sogenannten Betreuungsstrukturverträge bundesweit tätiger Krankenkassen mit den Kassenärzten verschafft und dabei bislang von 54 solcher Verträge erfahren, berichtete die Zeitung.

Der Vorwurf der Mauscheleien bei der Dokumentation zielte auch auf die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKen). Diese sind allerdings nicht der Bundesaufsicht unterstellt, sondern der der Länder.