Weitere Ermittlungen gegen Medizin-Großlabor Schottdorf

Bei einer bundesweiten Razzia ist das Augsburger Medizin-Großlabor Schottdorf erneut ins Visier von Ermittlungen geraten. Wegen der Beschäftigung von Kurierfahrern als Scheinselbstständige seien am

Bei einer bundesweiten Razzia ist das Augsburger Medizin-Großlabor Schottdorf erneut ins Visier von Ermittlungen geraten. Wegen der Beschäftigung von Kurierfahrern als Scheinselbstständige seien am Dienstag im gesamten Bundesgebiet Büros von Schottdorf-Firmen und Wohnungen von Fahrern durchsucht worden, berichtete die „Augsburger Allgemeine“ (Donnerstag) unter Berufung auf Justizkreise. Der Augsburger Oberstaatsanwalt Matthias Nickolai

Oberstaatsanwalt bestätigte, bei der Aktion seien insgesamt mehr als 140 Objekte durchsucht worden.

„Umfangreiches Beweismaterial“ sei sichergestellt worden, teilten die Ermittler in einer Mitteilung weiter mit, ohne dabei konkret das Medizin-Großlabor Schottdorf zu nennen. Es hieß lediglich, seit Mai 2014 sei ein Ermittlungsverfahren gegen zwei zumindest zeitweise verantwortliche Geschäftsführer eines Dienstleistungsunternehmens im Bereich der medizinischen Labordiagnostik mit Sitz in Augsburg und einen Fahrer dieser Gesellschaft aus Oberbayern anhängig.

Es bestehe der Verdacht, dass seit 1995 zur Durchführung der angebotenen Transportdienstleistungen teilweise abhängig beschäftigte Fahrer als scheinselbstständige Transportunternehmer abgerechnet und dadurch Beiträge zu den Sozialversicherungen nicht abgeführt worden seien. „Eine Schadenssumme kann aktuell nicht genannt werden“, erklärte Nickolai weiter.

Immer wieder beschäftigt Schottdorf die Justiz. Möglichen Justizpannen geht derzeit auch ein Untersuchungsausschuss im bayerischen Landtag nach. Er soll klären, ob die Staatsanwaltschaften Schottdorf und seine Kunden in der niedergelassenen Ärzteschaft geschont haben und ob es dabei politische Einflussnahme aus CSU und Staatsregierung gab. Der Hintergrund: Schottdorf hatte Ärzten Rabatte auf Laborleistungen gewährt, die diese aber unter eigenem Namen zum vollen Gebührensatz mit den Kassen abrechneten; der von Schottdorf gewährte Rabatt verblieb den Ärzten als Zubrot.

Text: dpa /fw