Wenn die Sonnencreme ins Blut geht ...

Wer viermal oder mehr täglich zur Sonnenmilch greift, reichert im Blut Inhaltsstoffe des Schutzmittels an, die gemäß einer aktuellen toxikologischen Studie zumindest überprüfungswürdig sind. Auf den dieser Tage notwendigen Sonnenschutz sollte dennoch niemand verzichten.

Grenzen für maximale Blutkonzentration aktiver Wirkstoffe überschritten

Wer viermal oder mehr am Tag zur Sonnenmilch greift, reichert im Blut Inhaltsstoffe des Schutzmittels an, die gemäß einer aktuellen toxikologischen Studie zumindest überprüfungswürdig sind. Auf den dieser Tage notwendigen Sonnenschutz sollte dennoch niemand verzichten.

Seit Langem werden Sonnencremes und Sonnenmilch als eine Säule des Hautschutzes vor der gefährlichen UV-Strahlung von nationalen und internationalen Leitlinien sowie von Fachgesellschaften weltweit empfohlen. Doch offensichtlich haben Sonnenschutzprodukte ein gravierendes Problem: Als Kosmetika eingestuft, müssen sie zwar eine Zulassung erhalten, doch klinische Studien sind nicht vorgesehen. Tierversuche im Bereich der Kosmetika wurden bereits vor Jahren verboten.

Anders als in Europa oder auch bei uns in Deutschland werden US-Behörden bereits aktiv, wenn Bestandteile von Kosmetikprodukten zu mehr als 0,5 ng/ml systemisch absorbiert werden. Und genau damit begann diese Geschichte rund um die Sonnenmilch nun auch.

Eine aktuelle toxikologische Studie entdeckte nämlich, dass Menschen (in der Studie vornehmlich afroamerikanischer Herkunft) beim Auftragen von viermal oder mehr Sonnencreme am Tag diesen Grenzwert deutlich überschritten. Damit wird nun eigentlich eine toxikologische Begutachtung von Sonnenschutzprodukten notwendig, inklusive der Bewertung der systemischen Kanzerogenität oder möglicher Fruchtschäden in der Schwangerschaft.

Je sechs Studienteilnehmer erhielten Creme, Lotion oder Spray und mussten die jeweilige Formulierung 4x täglich anwenden. Im Verlauf von sieben Tagen wurden jedem Probanden daraufhin insgesamt 30 Blutproben entnommen. In diesen erfolgte die Bestimmung der Durchschnittskonzentration folgender Sonnenschutz-Bestandteile: Avobenzon, Oxybenzon, Octocrylen und Ecamsul.

Im Ergebnis wurde der Grenzwert von 0,5 ng/ml für die systemische Absorption von Kosmetika-Bestandteilen deutlich überschritten. Die Überschreitungen rangierten dabei je nach Bestandteil und Formulierung zwischen dem 3-Fachen und 420-Fachen der zulässigen Grenzwerte.

Auswirkungen auf den Umgang mit Sonnenschutzmitteln wird die Studie sehr wahrscheinlich erst einmal nicht haben, und die AutorInnen betonen auch abschließend noch einmal, dass ihr Ergebnis keinesfalls als ein Votum gegen den wichtigen Hautschutz beim Sonnenbaden gewertet werden darf. Dennoch macht der Befund nachdenklich und sollte weitere, größer angelegte toxikologische Studien nach sich ziehen, um die klinische Signifikanz und Relevanz der systemischen Absorption von Bestandteilen in Sonnencremes besser beurteilen zu können.

Quelle: Matta MK et al., Effect of Sunscreen Application Under Maximal Use Conditions on Plasma Concentration of Sunscreen Active Ingredients: A Randomized Clinical Trial. JAMA 2019: doi: 10.1001/jama.2019.5586