Der Medizinische Dienst Bund empfiehlt dringend, in Deutschland ein verpflichtendes, für Ärzte sanktionsfreies Meldesystem für Behandlungsfehler einzuführen, wie es bereits in anderen Ländern gibt. Es sei ein Patientenrecht, von Fehlern zu erfahren. Überdies könne ein solches System dazu beitragen, systematisch aus Fehlern zu lernen und diese zu vermeiden – mit einem Potential zur Kostenvermeidung, so der MD bei der Vorstellung der Gutachtenstatistik für 2025 am Donnerstag.
Im vergangenen Jahr hat der Dienst 11.735 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt. In jedem vierten Fall (3098 Fälle) stellten die Gutachter einen Behandlungsfehler mit Schaden fest. In 2700 Fällen war der Fehler ursächlich für den Schaden. In 97 Fällen führte der Fehler zum Tod.
Wissenschaftliche Untersuchungen gehen davon aus, dass die Fehlerquote bei stationären Behandlungen zwischen zwei und vier Prozent liegt. Auf Deutschland übertragen wären das zwischen 350.000 und 700.000 Ereignisse. Sie verursachen nicht nur unnötiges Leid für Patienten, sondern auch erhebliche Kosten: Die OECD geht von etwa 15 Prozent der stationären Kosten aus, für Deutschland wären dies im vergangenen Jahr 17 Milliarden Euro gewesen. „Mehr Patientensicherheit ist deshalb auch eine Frage der Wirtschaftlichkeit“, so der Vorstandsvorsitzende des Medizinischen Dienstes, Dr. Stefan Gronemeyer.
Als Konsequenz fordert er ein obligatorisches und sanktionsfreies Meldesystem für schwere, aber eindeutig vermeidbare Schadensereignisse, sogenannte Never Events. Behandelnde müssten verpflichtet sein, diese gegenüber betroffenen Patienten offenzulegen. Ferner würden dadurch Anreize geschaffen, solche Ereignisse aufzuarbeiten und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung zu ergreifen. In der Jahresstatistik 2025 stufte der MD 150 Fälle als Never Events ein. Dazu zählen schwerwiegende Medikationsfehler, im Körper zurückgelassene Fremdkörper bei einer OP sowie Patienten- und Seitenverwechslungen. Ursächlich seien Risiken im Versorgungsprozess, denen nachgegangen werden müsse. Die Meldung solcher schwerwiegenden Ereignisse müsse ausschließlich der Verbesserung der Patientensicherheit dienen, nicht der Sanktionierung.
Der Gesamtetat des Bundesgesundheitsministeriums soll 2027 im Vergleich zu diesem Jahr deutlich von knapp 21,8 auf 14,3 Milliarden Euro schrumpfen. Das sieht der Entwurf für den Bundeshaushalt 2027 vor. Betroffen davon sind die Kranken- und Pflegekassen, für die die Bundeszuschüsse gekürzt werden: So sinkt der Bundeszuschuss für den Gesundheitsfonds um 2 Milliarden Euro, ferner entfällt ein Darlehen von 2,6 Milliarden Euro, das in diesem Jahr gezahlt wurde. Außerdem fällt ein Darlehen in Höhe von 3,2 Milliarden Euro für die Pflegekassen weg.
Erheblich mehr Geld gibt das BMG hingegen für ihm nachgeordnete Institute aus: Der Etat des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit steigt um 1,6 auf 23,3 Millionen Euro, das Bundesinstitut für Arzneimittel erhält 154 Millionen Euro (plus 11,9 Millionen Euro), das Paul-Ehrlich-Institut 115 Millionen Euro (plus 17 Millionen Euro) und das Robert Koch-Institut 227 Millionen Euro (plus 17 Millionen Euro). Kräftig steigen sollen auch die Ausgaben für Prävention, und zwar um 123 auf 728 Millionen Euro. Hingegen läuft der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst, der während der Corona-Pandemie gestartet worden war, aus; das spart 52 Millionen Euro. Die damit finanzierten Stellen gehen nun zu Lasten der Länder, in denen bereits Befürchtungen geäußert werden, dass sie nicht mehr bezahlt werden könnten. Beiträge an internationale Organisationen wie die WHO sollen konstant bleiben.
Nach „konservativen“ Schätzungen des Robert Koch-Instituts ist die Zahl der Hitzetoten im bisher beobachteten Zeitraum vom 6. April bis zum 9. August im Vergleich zu den Vorjahren erheblich auf insgesamt 14.000 gestiegen. Zuvor waren die meisten Hitzetoten 2018 (9400) und 2019 (7600) registriert worden. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin hält die Angaben des RKI für deutlich zu niedrig und geht von einigen tausend weiteren Hitzetoten aus. Etwa die Hälfte der Hitzetoten sind hochbetagte Menschen ab 85 Jahren, jeder vierte Gestorbene war zwischen 75 und 85 Jahren alt. Einen Höhepunkt der Mortalität löste die Hitzewelle im Juni aus.
Auf Antrag einer interfraktionellen Parlamentariergruppe wird der Bundestag erneut die Widerspruchslösung für die Organspende beraten, nachdem die Zahl der Organspenden in Deutschland auch nach den letzten Modifikationen des Transplantationsgesetzes kaum gestiegen ist. Inzwischen haben sich knapp 250 Abgeordnete diesem Antrag angeschlossen. Der Mitinitiator, Professor Armin Grau von Bündnis 90/Die Grünen, wertet diese Unterstützung als positives Signal für die über 8000 Menschen, die derzeit auf der Warteliste stehen. 85 Prozent der Deutschen stehen laut Umfragen einer Organspende positiv gegenüber, aber nur 45 Prozent haben ihre Entscheidung dokumentiert.
Damit steht im Herbst erneut eine Grundsatzdebatte auf der Tagesordnung des Bundestages, in der voraussichtlich alle bereits bekannten konträren Standpunkte zur Sprache kommen: Gegner halten die Widerspruchslösung für einen nicht zulässigen Eingriff in Persönlichkeitsrechte und für nicht verhältnismäßig. Vor allem das letzte Argument ist nicht ganz von der Hand zu weisen: So ist beispielsweise die Rate der entnommenen Organe in Mecklenburg-Vorpommern doppelt so hoch wie in den süddeutschen Bundesländern – ein Indiz für erhebliche organisatorische Mängel bei der Organgewinnung.
Künftig wird es auch für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren ein für alle Kassen verpflichtendes Vorsorgeangebot in Form der U10 geben. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am vergangenen Donnerstag beschlossen und zugleich den Inhalt festgelegt. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf Übergewicht, körperlicher Aktivität, digitalem Medienkonsum und psychischen Auffälligkeiten. In die Anamnese sollen auch die Eltern intensiv einbezogen werden, insbesondere zur Abklärung familiärer Risiken wie der Hypercholesterinämie. Wichtiger Bestandteil ist auch die Impfberatung, insbesondere zur HPV-Impfung, deren Impfquoten sehr niedrig sind. Ferner hat der Bundesausschuss eine Dokumentation der J1, der ersten Untersuchung in der Pubertät, beschlossen; auch dies soll die Aufmerksamkeit für die HPV-Impfung erhöhen.
Angesichts einer in Deutschland überdurchschnittlich hohen Zahl von Linksherzkatheter-Untersuchungen hat der Gemeinsame Bundesausschuss am vergangenen Donnerstag die Einführung eines Zweitmeinungsverfahrens beschlossen, sofern die Untersuchung ein geplanter Eingriff ist. Voraussichtlich ab dem 1. April 2027 sollen Fachärzte bei ihrer KV die Berechtigung zur Erbringung der Zweitmeinung beantragen können. Antragsberechtigt sollen nach der Richtlinie auch Ärzte sein, die selbst keine Weiterbildungsbefugnis zu einer eingriffsspezifischen Qualifikation durch ihre ‚Ärztekammer besitzen, die aber in einer als Weiterbildungsstätte zugelassenen Klinik mit der für den jeweiligen Eingriff benötigten Qualifikation angestellt sind. Damit soll der Kreis der Zweitmeinungen ausgeweitet werden – ein Vorgriff auf die gesetzliche Regelung, wonach künftig durch den Bundesausschuss festzulegende Interventionen obligatorisch ein Zweitmeinungsverfahren voranzustellen sind. Der Bundesausschuss will damit frühzeitig vermeiden, dass das Recht der Patienten auf eine zweite Meinung ins Leere läuft.
Nach einem Beschluss des Bundesausschusses liegen keine ausreichenden Belege vor, die für ein organisiertes Screening auf Darmkrebs bei Personen unter 50 Jahren mit familiärem Risiko sprechen. Aufgrund dessen hat der Bundesausschuss die entsprechende Früherkennungs- und Vorsorge-Richtlinie nicht geändert. Erfahrungen aus der Versorgung hätten gezeigt, dass Personen mit einem bekannten familiären Darmkrebsrisiko in der Regel unter ärztlicher Beobachtung stehen und die notwendigen Untersuchungen im Rahmen ihrer Behandlung erhalten. Sollte sich die Studienlage ändern, wird der GBA erneut prüfen, ob ein Screening auch bei Jüngeren sinnvoll und wirksam ist. Im Rahmen seiner Beratungen hatte der Bundesausschuss auch die Möglichkeit einer Erprobungsstudie erwogen, war aber zu dem Schluss gekommen, dass dies angesichts der notwendigen hohen Fallzahlen und der hohen Zahl der untersuchten gesunden Personen mit unvertretbarem Aufwand verbunden sei. Auch der notwendige lange Beobachtungszeitraum habe dagegen gesprochen.
Entsprechend einer Regelung im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, das im Juli beschlossen wurde, hat der Gemeinsame Bundesausschuss in seiner jüngsten Sitzung am Donnerstag ein Beratungsverfahren zur Teilarbeitsunfähigkeit sowie eine entsprechende Änderung der AU-Richtlinie eingeleitet. Darin sollen insbesondere die Voraussetzungen näher definiert werden. Die KBV sieht dies kritisch, weil mit dieser Regelung erheblicher Aufwand auf die Praxen zukommen kann.
Gemeinsam haben KBV und GKV-Spitzenverband festgestellt, dass bereits geltende Praxisbesonderheiten für bestimmte Arzneimittel ungeachtet neuer Regelungen im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz weiterhin bestehen und Vertragsärzte keine Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regresse bei der Verordnung dieser Arzneimittel befürchten müssen. Mit dem Spargesetz wurde die Streichung dieser Option für die Selbstverwaltung beschlossen (Streichung von Paragraf 130b SGB V). Das Spargesetz greift demnach erst dann, wenn eine Vereinbarung über den Erstattungsbetrag gekündigt wird , ein neuer Erstattungsbetrag vereinbart wird oder der Patent- und Unterlagenschutz abgelaufen ist.
Mit einem Bruttomonatsgehalt von 1491 Euro im ersten Jahr liegt die Vergütung von Auszubildenden in der Pflege nun in der Top-Position und hat die Azubi-Vergütungen in der Versicherungsbranche von 1455 Euro und bei Banken von 1400 Euro auf den zweiten und dritten Platz verwiesen. Zum Vergleich: Aktuell beträgt das Tarifgehalt einer MFA im ersten Ausbildungsjahr 1050 Euro. Dies geht aus einer Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor. Ursächlich für die inzwischen hohen Gehälter in der Pflege waren oder sind gesetzliche Rahmenbedingungen: Die Einführung des (nun stark modifizierten) Pflegebudgets und die volle Refinanzierung der Personalkosten durch die Kassen erlaubten Kliniken in den letzten Jahren, die Kosten voll abzuwälzen; in der Altenpflege werden Personalkosten laut Gesetz nur von den Kassen erstattet, wenn sie dem Tarifvertrag entsprechen.
Eine 2019 vom bayerischen Gesundheitsministerium beschlossene und nun nach sieben Jahren abgeschlossene Studie zum Wirksamkeitsvergleich zwischen homöopathischen Arzneimitteln und Placebos hat keine neuen Erkenntnisse gebracht: Die Homöopathika erwiesen sich als genauso unwirksam wie Placebos. Die Studie war von Experten als unnütz kritisiert worden. Das bayerische Gesundheitsministerium beharrte jedoch auf der Auffassung, man müsse auch auf die traditionelle Medizin setzen. Die Umsetzung der Studie war jedoch außerordentlich schwierig: Es fiel nicht leicht, eine Forschungsinstitution zu finden. Die Ethikkommission der Klinik der TU München, die das Projekt schließlich übernahm, hatte erhebliche Bedenken. Angesichts des erhöhten Aufwands stiegen die bewilligten Mittel aus dem Landeshaushalt um rund 400.000 Euro auf 1,34 Millionen Euro. Für die RCT waren 120 Probanden eingeplant, nämlich Frauen mit wiederkehrenden Harnwegsinfekten. Das Studiendesign sah vor, den Frauen zusätzlich zur schulmedizinischen Therapie entweder Homöopathie oder Placebos zu verabreichen. Bis 2024 konnten allerdings nur 40 Probanden rekrutiert werden, von denen fast die Hälfte vorzeitig abbrach. Eine statistisch begründete Aussage ist damit nicht möglich. Experten wie der Naturheilforscher Edzard Ernst bewerten das Studienprojekt laut „Süddeutscher Zeitung“, das vom bayerischen Steuerzahler finanziert werden musste, als „Blamage“.
Professor Dr. Christoph Straub, 65, seit 15 Jahren Vorstandsvorsitzender der Barmer, wird seinen Vertrag zum Jahresende vorzeitig beenden. Straub ist studierter und promovierter Arzt und wandte sich nach dem Medizinstudium der Gesundheitsökonomie zu. Ab 1994 arbeitete er beim Ersatzkassenverband schwerpunktmäßig an Grundsatzfragen der medizinischen Versorgung. 2000 wechselte er in den Vorstand der Techniker Krankenkassen und war zuletzt stellvertretender Vorstandsvorsitzender. Von 2009 bis 2011 war Straub im Vorstand der Rhön Klinikum AG unter anderem für die MVZ und deren Ausbau tätig. Seit 2011 leitet er als Vorstandsvorsitzender die Barmer. Für die neue Spitze sind nun die bisherige Vizechefin Simone Schwering und der Geschäftsbereichsleiter Finanzen, Controlling, ambulante und stationäre Versorgung, Uwe Repschläger, im Gespräch.