In der Debatte um die Einführung eines verbindlichen hat der Deutsche Hausärzteverband vorgeschlagen, dies schrittweise zu realisieren und vor allem in der Startphase mit Boni für die teilnehmenden Versicherten zu kombinieren. Denkbar sei, dazu Patienten von Zuzahlungen zu befreien und ihnen so die Teilnahme schmackhaft zu machen. Der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Dr. Markus Beyer, rechnet in jedem Fall mit einer längeren Einführungsdauer. Er weist überdies darauf hin, dass ein Primärarztsystem nicht nur dazu diene, Überweisungen zu steuern, sondern einen großen Teil davon überflüssig zu machen, indem Patientenanliegen unmittelbar von Hausärzten gelöst werden. In den meisten Fällen sei das möglich.
Im Unterschied zum Plan der Bundesregierung schlug der KBV-Vorsitzende Dr. Andreas Gassen vor, das Primärarztsystem erst für Versicherte ab 50 einzuführen. Das System sei vor allem für Ältere mit hohem Risiko für mehrere Krankheiten sinnvoll, für die eine Koordinierung der Versorgung erforderlich sei. Dem widersprach der Gesundheitspolitiker von Bündnis 90/Die Grünen, Professor Armin Grau, der auch für jüngere Menschen eine Versorgungssteuerung für notwendig hält. Auch er ist der Auffassung, dass Hausärzte schon bei der ersten Konsultation einen Großteil der Patientenprobleme lösen und damit Fachärzte entlasten können.
Nach der Genehmigung des altersgerechten Disease-Management-Programms Adipositas durch das Bundesgesundheitsministerium können Krankenkassen und KV ab dem 1. Juli in Verhandlungen über entsprechende Verträge starten. Die familiäre und soziale Situation von übergewichtigen Kindern und Jugendlichen spielt eine entscheidende Rolle, insbesondere was ihre Ernährung und betrifft. Das betont die Deutsche Adipositas-Gesellschaft. Mit dem neuen DMP bestehe nun für diese Altersgruppe die Chance, eine koordinierte Behandlung mit einem am individuellen Bedarf orientierten Behandlungsplan zu erhalten. Professor Matthias Laudes aus Kiel, der Präsident der Fachgesellschaft, betont, dass die primäre Verantwortung für das Adipositas-DMP bei Kindern und Jugendlichen bei den Krankenkassen liegt. Eine gesetzliche Verpflichtung, dies anzubieten, bestehe nicht. Diese Gesetzeslücke müsse der Gesetzgeber zügig schließen.
Anlässlich des Hitzeaktionstages 2025 hat ein Bündnis von 87 Organisationen des Gesundheitswesens und Institutionen aus den Bereichen Sport und Architektur sechs Forderungen an die Politik gerichtet. Hintergrund ist die aufgrund des Klimawandels signifikante Übersterblichkeit in Hitzeperioden, insbesondere in der älteren Bevölkerung. Aufgrund eines ständigen Monitorings beziffert das Robert Koch-Institut diese Übersterblichkeit auf 4800 (2022) und 2500 (2023) Tote; im Hitzejahr 2018 waren es über 8000 Todesfälle gewesen. Die Forderungen im Einzelnen:
Das BMG weist in seiner Stellungnahme zum Hitzeaktionstag darauf hin, dass seine Musterpläne lediglich empfehlenden Charakter haben. Aktuell seien Pläne für Apotheken und psychotherapeutische Praxen entwickelt worden. De facto hinkt Deutschland bei der Implementation von konkreten Hitzeschutzmaßnahmen insbesondere auch im öffentlichen Sektor hinter anderen europäischen Ländern wie Frankreich hinterher.
Nach Auffassung des Spitzenverbandes der Fachärzte birgt die Kooperation der ärztlichen Spezialisten im Rahmen von Selektivverträgen kein Risiko dafür, dass dadurch eine Sozialversicherungspflicht entstehen könnte. Anders als etwa bei der Vertretung im Bereitschaftsdienst oder bei der Urlaubsvertretung, die meist nicht auf der Basis der Gebührenordnungen EBM oder GOÄ, sondern durch Pauschalhonorare vergütet werden, bleibe es bei der Teilnahme an Selektivverträgen bei der unternehmerischen Verantwortung des teilnehmenden Arztes. Problematisch werde es aber beispielsweise dann, wenn ein Operateur das alleinige unternehmerische Risiko übernehme und den kooperierenden Anästhesisten pauschal vergütet. Der SpiFa appelliert zugleich an den Gesetzgeber, die bestehenden Unsicherheiten bei Bereitschaftsdiensten und Urlaubsvertretungen zu beseitigen.
Die Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars sieht in der Ankündigung des Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, die automatische Substitution nun auch auf Gruppen hochkomplexer Biosimilars auszuweiten, eine „brandgefährliche“ Entwicklung. Damit wird der Fehler, der bei den Generika durch exzessiven Preiswettbewerb zu Konzentrationen und Monopolen geführt hat und zum Teil Lieferengpässe verursacht, wiederholt. Eine ähnliche Entwicklung sei damit auch für Biosimilars absehbar. Gerade in Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen und wachsender Abhängigkeiten sei eine stabile Arzneimittelversorgung mit einem starken Standort Europa wichtiger denn je. Vor dem Hintergrund der Ankündigung von Bundesgesundheitsministerin Warken, die Stabilisierung der Arzneimittelversorgung sei eines ihrer Ziele, sowie der geplanten Fortsetzung der Pharmastrategie gehe es auch um die Glaubwürdigkeit der Koalition.
Dr. Georg Milde, Publizist und CDU-Mitglied, ist von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken zum neuen Leiter der Leitungsabteilung berufen worden. Er folgt auf Boris Velter, der in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Ebenso neu besetzt wurde die Leitung der Personalabteilung mit Heiko Rottmann-Großner, der zuletzt im BMG die Unterabteilung Gesundheitssicherheit leitete. Ebenfalls in den Ruhestand versetzt wurde Ingo Behnel, der Leiter der Zentralabteilung. Über die Nachfolge ist noch nicht entschieden.
Als politische Beamte können Staatssekretäre und Ministerialdirektoren – die Monatsgehälter liegen bei 16.000/13.000 Euro – jederzeit ohne Angaben von Gründen in den Ruhestand versetzt werden; sie erhalten dann für eine Übergangszeit gut 70 Prozent ihrer Bezüge. Von dieser Möglichkeit hat die Merz-Regierung reichlich Gebrauch gemacht: 36 politische Beamte wurden in den Ruhestand geschickt.