Wochenrückblick: Gesundheitswesen im Wandel mit neuer Dateninfrastruktur

Der Start des Forschungsdatenzentrums gilt als Meilenstein – gleichzeitig sinkt die Impfquote und neue Herausforderungen tun sich auf.

Forschungsdatenzentrum Gesundheit nun offiziell am Start

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat am Donnerstag offiziell den Startschuss für die Arbeit des Forschungsdatenzentrums Gesundheit gegeben. In diesem beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte angesiedelten Zentrum werden Diagnose- und Therapiedaten sowie Krankheitsverläufe detailliert gespeichert und die für Forschungsvorhaben in der Medizin und Gesundheitsversorgung verfügbar.

Und so funktioniert das FDZ:

Bundesgesundheitsministerin Warken erwartet, dass das FDZ wertvolle Erkenntnisse für zielgerichtete Prävention, wirksame Therapien und schnellere Innovationen für Arzneimittel liefern wird. BfArM-Präsident Professor Karl Broich sieht im FDZ einen entscheidenden Beitrag für eine verbesserte Versorgung in einem wachsenden digitalen Ökosystem. Zugleich, so die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Professor Louisa Specht-Riemenschneider, setze das Zentrum neue Maßstäbe für den Datenschutz. Diese werden nicht nur eingehalten, sondern auch „aktiv gestaltet – als Grundlage einer vertrauenswürdigen und datenbasierten Forschung im Gesundheitswesen“. Die Krankenkassen hoffen, dass das Vorstandsmitglied des GKV-Spitzenverband, Stefanie Stoff-Ahnis, auf Basis der neuen Datenqualität bessere Präventionsangebote, Disease-Management-Programme und Versorgungsformen entwickelt. Aus Sicht der forschenden Pharmaunternehmen, so deren Verbandspräsident Han Steutel, wird das Datenzentrum dazu beitragen, die personalisierte Medizin zu verbessern und ganz neue Therapie-Ideen zu entwickeln. Der Vorsitzende des Gesundheits-Sachverständigenrates, der Kölner Onkologe Michael Hallek erwartet eine Beschleunigung der translationalen Forschung, mit der es gelingen werde, Erkenntnisse aus der Forschung schneller für Patienten in der Praxis nutzbar zu machen.

Bundesgerichtshof: Ärzte haften nicht für Corona-Impfschäden

In letzter Instanz hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ärzte für einen Schaden als Folge einer Corona-Impfung nicht persönlich haften müssen. Der Entscheidung zugrunde lag die Klage eines Mannes, der sich im Herbst 2021 gegen COVID-19 hatte impfen lassen und in der Folge eine Herzerkrankung erlitt und dauerhaft arbeitsunfähig wurde. Der Patient argumentierte, der Arzt habe ihn unzureichend aufgeklärt und die Impfung fehlerhaft verabreicht. Er forderte unter anderem ein Schmerzensgeld von mindestens 800.000 Euro.

Wie auch die Vorinstanzen wies der BGH die Klage mit der Begründung ab, dass der Arzt bei der Verabreichung der Impfung eine hoheitliche Aufgabe übernommen habe und haftungsrechtlich ähnlich wie ein Beamter gehandelt habe. Die Verantwortung für Aufklärungs- oder Behandlungsfehler trifft in diesem Fall den Staat im Rahmen der Amtshaftung. Klagen müssten sich demnach gegen den Bund oder die Länder richten 

Aktenzeichen: III ZR 180/24

Impfmüdigkeit nimmt weiter zu

Nach Daten der Techniker Krankenkasse haben sich in der Wintersaison 2024/25 nur noch 38 Prozent der über 60-Jährigen gegen Grippe impfen lassen, die Impfquote in dieser Zielgruppe ist damit wieder auf den Stand vor der Corona-Pandemie gefallen. Kurzzeitig erreichte die Quote 2021/22 einen Höchststand von 49 Prozent. Zum Vergleich: Die EU strebt als Ziel eine Impfquote von 75 Prozent an. Für Menschen ab 60 und solche mit Vorerkrankungen empfiehlt die Ständige Impfkommission die Influenza-Impfung. Regional sind die Impfquoten extrem unterschiedlich: Sie reichen von 52 Prozent in Sachsen-Anhalt bis zu 24 Prozent in Baden-Württemberg. Nichts genutzt hat auch die mögliche Einbeziehung der Apotheker: Lediglich zehn Prozent der Pharmazeuten bieten Impfungen an. Nur 0,43 Prozent der TK-Versicherten über 60 nahmen das Angebot der Apotheker wahr. 

Nach einer aktuellen Umfrage des Verbandes Pharma Deutschland wollen sich in diesem Herbst 47 Prozent der Bevölkerung gegen Grippe impfen lassen. Im Vorjahr waren es 45,5 Prozent. Eine Impfung gegen COVID-19 planen aktuell nur noch knapp 22 Prozent, im Vorjahr waren es noch 28 Prozent.    

Gutverdiener werden 2026 stärker belastet

Das Bundeskabinett hat am vergangenen Mittwoch neue Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung beschlossen. Danach steigt die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung monatlich um 400 auf 8450 Euro, in der Kranken- und Pflegeversicherung um 300 auf 5812,50 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze, ab der GKV-Versicherte in die PKV wechseln können, steigt auf 6450 Euro.

Der Beitrag für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt somit für diese Personengruppe auf 1203,19 Euro pro Monat, eine höhere Belastung aufgrund von Beitragssatzerhöhungen ist wahrscheinlich. Der Beitrag für Rente und Arbeitslosigkeit wächst auf 1791,40 Euro.  Die Belastung der Bruttogehälter mit Sozialabgaben erreicht damit den Rekordwert von fast 3000 Euro im Monat.

Medizinal-Cannabis: Onlineversand soll unmöglich werden

Das Bundesgesundheitsministerium sieht in dem steilen Anstieg des Imports von medizinischem Cannabis ein erhebliches Missbrauchspotential und will daher mit einer Gesetzesänderung den Bezug stärker reglementieren. Nach einem am vergangenen Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf soll der Bezug von Cannabis zu medizinischen Zwecken nur noch nach einem persönlichen Erstgespräch mit dem Arzt und einem darauf basierenden Rezept möglich sein. Privatverschreibungen auf Online-Plattformen wären dann nicht mehr möglich. Die vom Bundesgesundheitsministerium beabsichtigte Gesetzesänderung ist allerdings in der Koalition umstritten.