Das Ende vergangenen Jahres beschlossene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz wird flexibilisiert und zeitlich etwas gestreckt. Auf Eckpunkte dazu haben sich die Minister für Gesundheit im Bund und in den Ländern am Donnerstag in Berlin geeinigt. Ein entsprechender Referentenentwurf soll in den nächsten Wochen erarbeitet und nach der Sommerpause ins Kabinett und in die parlamentarischen Beratungen kommen. Das Gesetz ist laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken nicht zustimmungspflichtig. Elemente des Gesetzes sollen sein:
Mit diesem Kompromiss, so betonte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, werde die Reform nicht verwässert, sondern durch Flexibilisierung praktikabel für die Länder gemacht. Trotz der Anpassungen im Zeitplan bleibe das Vorhaben ambitioniert. Ausnahmen und Abweichungen von Standards seien zeitlich befristet möglich, wenn es medizinisch und unter Versorgungsaspekten nötig sei.
Der nun gefundene Kompromiss sei „kein Weg zurück gegen die Reform“, sondern schaffe Praktikabilität im Sinne des Koalitionsvertrages, so NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Die Regelungen zu möglichen Ausnahmen gebe den Ländern, die im Reformprozess unterschiedlich weit sehen, größeren Gestaltungsspielraum bei der Krankenhausplanung, ohne dass dies zur Beliebigkeit führe, so die Hamburger Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzauer.
Die Bundesregierung hat am Mittwoch eine Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes beschlossen; sie strebt damit eine Unterbindung des Missbrauchs von Lachgas insbesondere durch Kinder und Jugendliche an. Unter die neuen Regelungen fällt auch ein Verbot sogenannter K.-o.-Tropfen. Das Gesetz regelt ein Umgangsverbot für Lachgas und Zubereitungen in Kartuschen mit mehr als 8 mg, sodass für Kinder und Jugendliche ein Erwerbs- und Besitzverbot sowie ein Verkaufsverbot, auch über den Versandhandel und Automaten, gilt; analoge Regelungen gelten für die Stoffe BDO und GBL, die in K.-o.-Tropfen verwendet werden. Ausgenommen von den Verboten sind neue psychoaktive Stoffe zur Verwendung zu gewerblichen, industriellen oder wissenschaftlichen Zwecken sowie ihre Verwendung als Arzneimittel oder Medizinprodukt.
Deutschland hat bislang fast nichts zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen, insbesondere älterer Menschen, bei Hitzeperioden, wie wir sie in der vergangenen Woche erlebt haben, getan. Das ist das Fazit von Wissenschaftlern der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie. „Wenn keine ausreichenden Vorbereitungen getroffen werden, können in extremen Hitzeperioden Zehntausende Todesfälle binnen weniger Tage die Folge sein“, warnt der Präsident der medizinischen Fachgesellschaft, Professor Markus Gosch. Eine wesentliche Ursache sei, dass in Deutschland nicht als Katastrophe eingestuft seien, Präventionsmaßnahmen in der Folge nur freiwillig und unverbindlich seien. Es mangele an klaren Zuständigkeiten und konkreten Plänen für Evakuierungen, Beschäftigungsverbote im Freien oder Urlaubssperren im Gesundheitswesen. Sogenannte Hitzeaktionspläne, für die das Bundesgesundheitsministerium Konzepte veröffentlicht hat, seien bislang nur in 25 Kommunen umgesetzt, die meisten in Nordrhein-Westfalen. Sie enthalten jedoch keine oder nur wenige Angaben zum Umgang mit extremer Hitze, dem sogenannten Hitzedom, wie er in der vergangenen Woche über Deutschland herrschte. Mögliche Präventionsmaßnahmen in der ambulanten Medizin für vulnerable Zielgruppen wie das Absetzen dehydrierender Arzneimittel und ein systematisches Flüssigkeitsmonitoring durch Pflegedienste seien bekannt, würden aber nicht konsequent umgesetzt.
Die Autoren des Reports empfehlen die Einsetzung von lokalen Krisenstäben, die Einrichtung gekühlter Räume in Stadtteilen sowie Kommunikationsstrategien unter Einbeziehung von .
Im Durchschnitt waren GKV-versicherte Arbeitnehmer im vergangenen Jahr 22,3 Tage arbeitsunfähig geschrieben, das sind 6,1 Prozent der jährlichen Arbeitstage. Damit verharrte das Niveau auf dem Rekord des Vorjahres. Das geht aus Daten des BKK-Dachverbandes hervor. Den Hauptanteil der Arbeitsunfähigkeitsursachen machen drei Krankheitsarten aus: Atemwegsinfekte, sowie Krankheiten des Muskel- und Skelettsystems. Regional driften die Krankenstände weiter auseinander: Die niedrigste Zahl an Fehltagen wurde mit 18,7 in Baden-Württemberg registriert, am anderen Ende liegt Mecklenburg-Vorpommern mit 29,1 Tagen.