Wochenschau Gesundheitspolitik: 830 Millionen Euro für Beschaffung neuer COVID-19-Impfstoffe

Beschaffung neuer COVID-19-Impfstoffe und die Vorlage einer Strategie der G7-Gesundheitsminister gegen Pandemien und Antibiotikaresistenzen: diese und weitere gesundheitspolitische Entscheidungen in der KW 20.

Bundeskabinett: 830 Millionen Euro für Impfstoffe im Herbst

Die Bundesregierung hat weitere 830 Millionen Euro für die Beschaffung neuer Impfstoffe gegen COVID-19 genehmigt.  Dies hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach nach der Sitzung des Bundeskabinetts mitgeteilt. Neben dem bereits  beschafften Impfstoff gegen die Wuhan- und Delta-Variante sollen im Herbst auch ein von BioNTech weiterentwickelter Impfstoff speziell gegen die Omikron-Variante sowie ein von Moderna geplanter bivalenter Impfstoff zur Verfügung stehen. Die Bürger sollen die freie Wahl haben, welchen der zur Verfügung stehenden Impfstoffe sie präferieren. Von allen drei Varianten seien ausreichende Mengen bestellt worden, um den erwarteten Bedarf zu decken, versicherte Lauterbach. Das bedeutet aber auch, dass am Ende ein Großteil der bestellten Impfstoffe verworfen werden müsste. 

Ferner hat das Bundeskabinett die Weiterführung der Impfzentren beschlossen. Dafür werden den Ländern monatlich 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Geplant ist ferner eine erneute Impfkampagne, um die Bevölkerung zur Nutzung zu animieren. Entsprechend der Forderung der Gesundheitsminister der Länder werde der Bund das Infektionsschutzgesetz zum Herbst rechtzeitig anpassen. Die Details dazu würden in der Koalition beraten, versicherte Lauterbach.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht verfassungsgemäß

Mit Beschluss vom 27. April hat das Bundesverfassungsgericht die Klagen unter anderem von Angehörigen der Pflegeberufe gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht abgewiesen. Als wesentlichen Grund betonen die Richter den Vorrang des Schutzes besonders vulnerabler Menschen.

Im Einzelnen führt das Gericht in dem am 19.05. veröffentlichten Beschluss aus:

"Neben dem erhöhten Risiko, schwerwiegend oder sogar tödlich an COVID-19 zu erkranken, war die  staatliche Schutzpflicht gegenüber vulnerablen Personen auch deshalb in besonderem Maße aktiviert, weil diese nicht oder allenfalls eingeschränkt in der Lage sind, ihr Infektionsrisiko durch eine Impfung selbst zu reduzieren"

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Diese Erwägungen gelten nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, das sich dabei auf die Fachwissenschaften abstützt, auch unter den Bedingungen der Omikron-Variante. (1 BvR 2649/21)

G7-Gesundheitsminister: Strategie gegen Pandemien und Antibiotikaresistenzen

Die Gesundheitsminister der G7-Staaten haben am 19. und 20.05. die Weiterentwicklung von Strategien gegen die COVID-19-Pandemie, die generelle Pandemieprävention und gegen Antibiotikaresistenten  sowie die Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit beraten.