Zentrale Registrierung für Herzschrittmacher und Knieprothesen

Knieprothesen, Herzschrittmacher und andere Implantate müssen in Deutschland künftig zentral registriert werden. Um die Qualität der Produkte und damit die Sicherheit derPatientinnen und Patienten zu erhöhen, beschloss der Bundestag in der Nacht zum Freitag eine verpflichtende staatliche Datenbank.

Beschluss soll Sicherheit von PatientInnen erhöhen

Knieprothesen, Herzschrittmacher und andere Implantate müssen in Deutschland künftig zentral registriert werden. Um die Qualität der Produkte und damit die Sicherheit der Patientinnen und Patienten zu erhöhen, beschloss der Bundestag in der Nacht zum 27.09. eine verpflichtende staatliche Datenbank, die voraussichtlich ab 2021 genutzt werden soll. Anlass dafür sind Fälle wie der Skandal um minderwertige Brustimplantate, bei denen jahrelang ein nicht zugelassenes Silikon-Gel verwendet worden war.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sprach von einem wichtigen Schritt für mehr Sicherheit. "Patienten sollen sicher sein können, dass Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und sie bei Problemen mit Implantaten schnell informiert werden." Der Opposition geht das Projekt aber nicht weit genug. "In seiner jetzigen Form bleibt das Register weit hinter unseren Erwartungen und den Anforderungen aus der Praxis zurück", beklagte etwa Kordula Schulz-Asche von den Grünen.

Neben dem Implantate-Register beinhaltet das Gesetz auch eine Regelung, durch die neue Behandlungsmethoden schneller als bisher von der Krankenkasse bezahlt werden können. Der für die Entscheidung zuständige Gemeinsame Bundesausschuss von Versicherern, ÄrztInnen und Kliniken muss seine Bewertung statt nach drei Jahren künftig schon nach zwei Jahren abschließen.