Zwei Augsburger Ärzte nach Tod eines Jungen freigesprochen

Nach dem Tod eines 13 Jahre alten Patienten sind zwei frühere Ärzte einer Augsburger Klinik vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Augsburg folgte am Freitag den

Nach dem Tod eines 13 Jahre alten Patienten sind zwei frühere Ärzte einer Augsburger Klinik vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden.

Das Amtsgericht Augsburg folgte am Freitag den Anträgen von Verteidigung und Staatsanwaltschaft. Lediglich die Angehörigen des Jungen hatten als Nebenkläger eine Verurteilung verlangt.

Der 13-Jährige war vor fünf Jahren in dem Krankenhaus wegen einer Wirbelsäulenverkrümmung operiert worden. Eine dabei verwendete Schraube führte zu inneren Verletzungen, das Kind starb zwei Wochen später an den Folgen. In der Anklage wurde den Medizinern vorgeworfen, dass sie nach dem Eingriff nicht mit Röntgentechnik mögliche Komplikationen überprüft haben.

Die Richterin betonte im Urteil, die OP selbst sei einwandfrei gewesen. Eine anschließende Röntgendiagnostik sei kein medizinischer Standard. Zudem sei fraglich, ob der Junge damit hätte gerettet werden können.

Um das Verfahren hatte es schon vor dem Prozess ein Tauziehen gegeben. Das Amtsgericht hatte die Anklage bereits abgelehnt. Auf Beschwerde der Staatsanwaltschaft ließ das Landgericht Augsburg sie aber zu.

Text: dpa /fw