Querschnittsgelähmter Notarzt trägt Teilschuld

Mitten im Schneesturm soll eine Patientin im Krankenwagen in eine Klinik gebracht werden. Der Rettungswagen verunglückt. Die Frau stirbt, ein Notarzt wird schwer verletzt und sitzt nun im Rollstuhl

Mitten im Schneesturm soll eine Patientin im Krankenwagen in eine Klinik gebracht werden. Der Rettungswagen verunglückt. Die Frau stirbt, ein Notarzt wird schwer verletzt und sitzt nun im Rollstuhl. Gegen den Fahrer wird eine Geldstrafe verhängt.

Für einen tödlichen Unfall mit einem Rettungswagen hat das Amtsgericht Parchim den Fahrer des Wagens zu 2400 Euro Geldstrafe verurteilt. Richter Kai Jacobsen sprach den 27-Jährigen am Dienstag der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig.

«Sie haben mit abenteuerlicher Sorglosigkeit gehandelt», erklärte Jacobsen. Der Fahrer war bei einer Rettungsfahrt bei Sturm am 6. Dezember 2013 südlich von Plau (Kreis Ludwigslust-Parchim) von der Straße abgekommen und gegen eine Baumgruppe geprallt. Eine 82-jährige Patientin starb. Ein Rettungssanitäter und der Notarzt, die hinten bei der Frau waren, wurden schwer verletzt. Der Notarzt sitzt seither im Rollstuhl und verlangt eine Entschädigung.

An dem Unfalltag herrschte der Wintersturm «Xaver», der starke Böen und Schnee brachte. «Es war ein tragischer Unfall, der durch menschliches Versagen verursacht wurde», erklärte der Richter. Eine Sturmböe sei aber nicht Schuld am Unfall gewesen, wie der Fahrer behauptet hatte. «Sie haben sich nicht so sorgfältig und besonnen verhalten, wie das nötig gewesen wäre», sagte Jacobsen.

Das Fahrzeug war bei glatter Fahrbahn mit 104 Stundenkilometer unterwegs, wo 70 Stundenkilometer erlaubt waren – und hatte noch zwei Lastwagen überholt. Der Wagen kam 120 Meter vor der Unfallstelle nach rechts von der Fahrbahn ab. Wie ein Gutachter feststellte, hatte der Fahrer aber erst 24 Meter vor der Baumgruppe begonnen, zu bremsen. Dafür hatte er keine Erklärung.

Außerdem sorgten «unglückliche Umstände» dafür, dass die Patientin tödlich verletzt wurde. So war die Frau, die aus dem Altkreis Müritz nach Plau gebracht werden sollte, nur mit drei statt vier vorgeschriebener Gurte gesichert. Beim Unfall fehlte der Schultergurt, der das Durchrutschen der Frau verhindert hätte. Das habe der Fahrer unterwegs aber nicht mehr sehen können, da die Frau zugedeckt war, sagte der Vertreter der Staatsanwaltschaft.

Die Verantwortung dafür wurde dem Notarzt angelastet. Dieser hatte vor Gericht zudem erklärt, dass er kurz vor dem Unfall im Wagen aufgestanden war, um nach der Medikation der Patientin zu sehen. Damit trage der Notarzt einen großen Teil der Verantwortung für seine Verletzungen selbst, sagte der Richter.

Mit dem Urteil entsprach der Richter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte eine geringere Geldstrafe gefordert und eine Schuld des Fahrers am Tod der Frau verneint.

Der Verurteilte hatte im Sommer einen Strafbefehl über eine sechsmonatige Freiheitsstrafe erhalten, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Dagegen hatte er Einspruch eingelegt. Es kam zum Prozess. Das jetzige Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Text und Foto: dpa/fw