Staatsanwaltschaft startet erneute Anklage gegen Laborunternehmer Schottdorf

Bereits zwei Mal stand die Staatsanwaltschaft nach großen Prozessen gegen den Laborarzt Schottdorf mit leeren Händen da. Zuletzt erhielt der millionenschwere Unternehmer aus Dischingen vom Bundesgerichtshof einen Freispruch erster Klasse. Doch die Ankläger geben nicht auf.

Staatsanwaltschaft unternimmt dritten Anlauf gegen Schottdorf

Bereits zwei Mal stand die Staatsanwaltschaft nach großen Prozessen gegen den Laborarzt Schottdorf mit leeren Händen da. Zuletzt erhielt der millionenschwere Unternehmer aus Dischingen vom Bundesgerichtshof einen Freispruch erster Klasse. Doch die Ankläger geben nicht auf.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft hat zum wiederholten Mal Anklage gegen den Laborunternehmer Bernd Schottdorf erhoben. Wie ein Sprecher des Landgerichts Augsburg am Freitag erklärte, geht es um Vorwürfe der Scheinselbstständigkeit von Kurierfahrern des Großlabors Schottdorfs. Zuvor hatte die Augsburger Allgemeine berichtet, dass die Staatsanwaltschaft erneut den 78-Jährigen sowie dessen inzwischen geschiedene Ehefrau angeklagt habe.

Details zu der Anklage gegen den Medizinunternehmer, der in Dischingen im Kreis Heidenheim lebt, wurden zunächst nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft und Schottdorfs Rechtsanwalt äußerten sich nicht zu den neuen Vorwürfen. Dem Zeitungsbericht zufolge geht es in der Anklageschrift um 5700 Fälle; die Sozialkassen seien um 14,5 Millionen Euro geprellt worden.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft ermittelt seit vielen Jahren immer wieder gegen den Arzt - bisher erfolglos. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesgerichtshof (BGH) den jüngsten Freispruch für Schottdorf und dessen Ex-Partnerin bestätigt. In diesem Verfahren war das frühere Ehepaar angeklagt, mit dem Betrieb von scheinselbstständigen Medizinlaboratorien zu hohe Honorare kassiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft sprach von einem Schaden im Umfang von 79 Millionen Euro, die Richter am Landgericht Augsburg und am BGH in Karlsruhe sahen allerdings keinerlei strafbares Verhalten. Bernd Schottdorf war im Jahr 2000 in einem ähnlichen Prozess schon einmal freigesprochen worden.

Mit den Vorwürfen gegen Schottdorf und andere Mediziner hatte sich in Bayern auch ein Untersuchungsausschuss des Landtags beschäftigt. Dabei ging es um die Frage, ob frühere Betrugsermittlungen wegen politischer Einflussnahme eingestellt wurden.