Wer darf leben? Ethikkommission soll über Präimplantationsdiagnostik entscheiden

Es geht um Leben und Tod – Präimplantationsdiagnostik ist ein heikles Thema, über das künftig Experten entscheiden werden. Der Landtag beschäftigt sich erstmals mit der geplanten Ethikkommiss

Es geht um Leben und Tod – Präimplantationsdiagnostik ist ein heikles Thema, über das künftig Experten entscheiden werden. Der Landtag beschäftigt sich erstmals mit der geplanten Ethikkommission.

Eine für mehrere Bundesländer zuständige Ethikkommission wird in Kürze darüber entscheiden, ob Frauen Präimplantationsdiagnostik (PID) vornehmen lassen dürfen oder nicht. Deren Einsetzung durch einen Staatsvertrag wird der Landtag an diesem Mittwoch in erster Lesung diskutieren. Sozialministerin Katrin Altpeter (SPD) hat den Vertrag bereits unterschrieben, nachdem das Kabinett den Entwurf gebilligt hatte und der Landtag vorab unterrichtet worden war. Nun wird der Staatsvertrag als förmliches Gesetz vom Landtag ratifiziert.

Das achtköpfige Gremium unter anderem aus Gynäkologen, Psychotherapeuten, Kinderärzten und Patientenvertretern soll darüber befinden, ob ein außerhalb des Körpers erzeugter Embryo vor dessen Einpflanzung in die Gebärmutter der Frau genetisch untersucht wird. Voraussetzung dafür ist genetische Vorbelastung der Eltern, die zu einer schwerwiegenden Erbkrankheit des Kindes oder einer Tot- oder Fehlgeburt aufgrund dieser Erkrankung führen kann.

Die Untersuchung wird in speziellen PID-Zentren vorgenommen. Im Südwesten gibt es derzeit zwei Anträge auf Zulassung als PID-Zentrum aus Heidelberg und Freiburg. Die Entscheidung darüber soll bis Anfang 2015 fallen. Nach Auskunft des Ministerium weichen Frauen, die eine PID wünschen, derzeit ins Ausland zum Beispiel nach Österreich aus.

Die Kommission wird bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg für die Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen eingerichtet. Die anderen am Staatsvertrag beteiligten Länder befinden sich im gleichen parlamentarischen Stadium. Ein ähnliches Abkommen gibt es zwischen den Ländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Bremen, Brandenburg und Hamburg. Bayern will eine eigene Kommission einrichten.

Die Kommission berichtet jährlich dem Sozialministerium über die Anzahl der gebilligten und der abgelehnten Anträge in anonymisierter Form. Der Bericht soll auch Auskunft darüber geben, im Fall welcher erblicher Krankheiten die Ethikkommission tätig wurde.

Text und Foto: dpa /fw