Gesucht und gefördert: Hausärzte in der Weiterbildung

Praxisinhaber erhalten Zuschüsse, wenn sie einen Arzt in Weiterbildung für Allgemeinmedizin oder für ein anderes Fach der medizinischen Grundversorgung beschäftigen. Wie hoch die Zuschüsse tatsächlich ausfallen, kann sich je nach KV und Planungsbezirk unterscheiden.

Praxisinhaber erhalten Zuschüsse, wenn sie einen Arzt in Weiterbildung für Allgemeinmedizin oder für ein anderes Fach der medizinischen Grundversorgung beschäftigen. Die rechtlichen Grundlagen wurden auf Bundesebene geschaffen. Wie hoch die Zuschüsse tatsächlich ausfallen, kann sich je nach KV und Planungsbezirk unterscheiden.

Etwa elf Prozent der Facharztanerkennungen entfallen auf Allgemeinmedizin, 1.400 Ärzte 2017. Zum Vergleich: In den Spitzenjahren 1995 und 2005 lag ihr Anteil bei 35 bzw. 28 Prozent (absolut: 4.800 bzw. 3.500 Ärzte). Um den Bedarf künftig zu decken, haben Politik und Selbstverwaltung Förderinitiativen gestartet, die mit dem Medizinstudium beginnen. Dem schließen sich Programme für die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin an.

Die ersten Initiativen starteten vor knapp zwei Jahrzehnten. Seither wurden die Förderprogramme sukzessive ausgebaut. Ab 2008 sollten bundesweit mindestens 5.000 Weiterbildungsstellen pro Jahr gefördert werden. 2016 wurde die Zahl auf 7.500 angehoben und das Bruttogehalt für die Weiterbildungsassistenten von 3.500 auf 4.800 Euro erhöht, welches von der KV und den Kostenträgern (GKV und PKV) paritätisch finanziert wird. Zudem sehen KV-Regelungen vor, dass die Weiterbildungsstätte, sprich die Arztpraxis, das Bruttogehalt der Ärzte in Weiterbildung aufstockt, um eine Vergleichbarkeit mit dem Gehalt von Krankenhausärzten zu erzielen (z.B. Baden-Württemberg, Hamburg, Saarland, NRW). Die Lohnnebenkosten zahlt die Weiterbildungsstelle. Mecklenburg-Vorpommern bezuschusst diese mit bis zu 1.000 Euro monatlich in den ersten drei Weiterbildungsmonaten.

Laut Evaluationsbericht der Selbstverwaltung bewährt sich das Engagement. 2016 wurden rund 5.900 Weiterbildungsärzte in Hausarztpraxen gefördert, was 3.350 Vollzeitäquivalenten entspricht. Damit hat sich die Zahl der geförderten Weiterbildungsstellen für Allgemeinmedizin seit 2010 fast verdoppelt. Hinzu kommen gut 1.800 geförderte Vollzeitäquivalente im Krankenhaus sowie 83 Vollzeitäquivalente für andere medizinische Grundlagenfächer, die im vierten Quartal ebenfalls gefördert wurden. Seit Juli 2016 ist die Förderung der Weiterbildung nach § 75a SGB V nicht mehr auf Allgemeinmedizin begrenzt, sondern kann sich auch auf weitere Fächer der fachärztlichen Grundversorgung erstrecken, zum Beispiel auf Augenheilkunde, Dermatologie, HNO, Gynäkologie und Kinder- und Jugendmedizin. Welche Fachgebiete förderfähig sind, legen die KV und Krankenkassen auf Landesebene gemeinsam fest. Maximal dürfen es 1.000 Stellen bundesweit sein.

Unterschiede beim Fördervolumen

Das ausgezahlte Fördervolumen im ambulanten Sektor summierte sich 2016 auf rund 166 Millionen Euro insgesamt. Am stärksten gefördert wurde in Bayern mit 33 Millionen Euro, gefolgt von Baden-Württemberg mit 21 Millionen Euro und Niedersachsen und Nordrhein mit je 14 Millionen Euro. Sachsen, Berlin, Westfalen-Lippe und Hessen förderten in Höhe von 9,7 bis 12,7 Millionen Euro. Die geringste Förderung erfolgte in Bremen und dem Saarland mit je rund 1,5 Millionen Euro. In acht Ländern – Bayern, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Westfalen-Lippe – enthält die Fördersumme bereitgestellte Mittel, um (drohende) Unterversorgung abzufedern, welche sich auf 210.000 Euro summieren.

Bei (drohender) Unterversorgung in der ambulanten Basisversorgung sieht die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V einen Zuschuss in Höhe von 250 bzw. 500 Euro pro Monat vor. Einige Länder bzw. KV gehen darüber hinaus. So beläuft sich die Zusatzförderung in Hessen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen auf 1.000 Euro monatlich. Die Weiterbildungsärzte verpflichten sich damit, anschließend in dem geförderten Planungsbereich tätig zu werden. In Sachsen-Anhalt sind 3 Jahre vorgegeben, in Niedersachsen 5 Jahre. Doch auch unabhängig davon, müssen die Weiterbildungsärzte bereits mit dem Förderantrag eine Erklärung abgeben, dass sie beabsichtigten sich später in dem geförderten Fachgebiet als Arzt niederzulassen.

Die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin erstreckt sich über 60 Monate, davon müssen gemäß der aktuellen Novellierung der Musterweiterbildungsordnung (MWBO) 12 Monate im Gebiet der Inneren Medizin in der stationären Akutversorgung, 24 Monate in der hausärztlichen Versorgung und 6 Monate in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung geleistet werden. Die übrigen 18 Monate können dort ebenfalls stattfinden. Hinzu kommt ein 80-stündiger Kurs in psychosomatischer Grundversorgung.