KV-Eigenpraxen als Brücke zur Selbstständigkeit

In Praxen, die von einer Kassenärztlichen Vereinigung in (drohend) unterversorgten Regionen als Eigeneinrichtung betrieben werden können sich Ärzte an eine Niederlassung herantasten, ohne das wirtschaftliche Risiko zu tragen. Eine spätere Übernahme ist gern gesehen.

In Praxen, die von einer Kassenärztlichen Vereinigung in (drohend) unterversorgten Regionen als Eigeneinrichtung betrieben werden - und gemäß TSVG-Entwurf künftig betrieben werden müssen, falls sich kein anderes Versorgungskonzept realisieren lässt, - können sich Ärzte an eine Niederlassung herantasten, ohne das wirtschaftliche Risiko zu tragen. Eine spätere Übernahme ist gern gesehen.

In Thüringen ist dieser Weg bereits etabliert. "Als 2008 ein niedergelassener Arzt im Landkreis Gotha in den Ruhestand ging und sich kein Nachfolger fand - 200 Hausarztsitze waren unbesetzt - mussten wir etwas tun, um die Versorgung sicherstellen zu können", sagt Veit Malolepsy, Sprecher der KV Thüringen. Die KV nutzte Mittel des Strukturfonds nach § 105 SGB V und übernahm die Praxis und damit das finanzielle Risiko einer Existenzgründung. Sie stellte einen Arzt ein, der die Praxis zunächst im Angestelltenverhältnis führte.

Die "Stiftung zur Förderung der ambulanten ärztlichen Versorgung in Thüringen", die 2009 von der KV und dem Land gegründet wurde, um ein solches Konstrukt zu fördern, hat seither elf Praxen ins Leben gerufen bzw. fortgeführt. In sieben Fällen haben die dort tätigen Hausärzte, die Praxis übernommen. Eine Eigeneinrichtung musste geschlossen werden. Derzeit betreibt die Stiftung zwei hausärztliche und eine augenärztliche Praxis.

Jede Ausgangssituation ist anders

Schlagzeilen machte eine "Rentnerpraxis". Fünf Ärzte einer anderen Hausarztpraxis im Landkreis Gotha gingen damals gleichzeitig in den Ruhestand. Auf Intervention der KVT respektive der Stiftung erklärten sie sich dann aber bereit, weiterhin jeweils einen Tag pro Woche zu praktizieren, dann aber im Angestelltenverhältnis. Das Betreiberrisiko lag bei der Stiftung. Später trat ein Arztehepaar aus Österreich an die Stelle der älteren Ärzte und übernahm schließlich die Praxis zum Restwert.

Die Eigeneinrichtungen sind eine Chance, Ärzten den Einstieg in die ambulante Versorgung zu erleichtern, die sich nicht sofort niederlassen möchten. Gleichzeitig ließen sich so wie auch über andere Förderprogramme Versorgungslücken schließen, vorausgesetzt, es finden sich genügend Ärzte, die in den (drohend) unterversorgten Regionen arbeiten möchten. Dies ist auch der Grund, weswegen die KVT die im Terminservice-und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgesehene Pflicht, notfalls eine Eigeneinrichtung betreiben zu müssen, kritisch sieht.

Andererseits sind die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits aufgrund des Sicherstellungsauftrags verpflichtet, entsprechend den Bedarfsplänen die vertragsärztliche Versorgung zu gewährleisten, zu verbessern und zu fördern. Die Möglichkeit, eigene Einrichtungen zu betreiben, wurde 1988 gesetzlich verankert und 2007 um Finanzierungsregelungen ergänzt (§ 105 Abs. 1 SGB V). Die Eigenpraxis sollte jedoch, so betont u.a. die KV Bayerns, eine ultima ratio sein und – gemäß KVB-Sicherstellungsrichtlinie vom 15.06.2016 – nur dann in Betracht kommen, wenn durch finanzielle Fördermaßnahmen keine entscheidende Verbesserung erreicht werden konnte. Noch ist das in Bayern Theorie, denn der Plan für die Region Feuchtwangen hat sich erübrigt, da Ärzte für eine Niederlassung gewonnen werden konnten.

Niederlassung bleibt für KV nach wie vor das favorisierte Modell

In anderen Flächenländern besteht hingegen wie in Thüringen Handlungsbedarf. Beispielsweise eröffnete die KV Brandburg 2013 eine hausärztliche Praxis in Bad Freienwalde und 2014 im Landkreis Spree-Neiße an der Grenze zu Polen. Letztgenannte ist Anfang dieses Jahres von der dort tätigen Ärztin übernommen worden. Die Verhandlungen zuvor dauerten etwa ein halbes Jahr, da erst die Details geklärt werden mussten (z.B. Übernahme des Mietvertrags, Ultraschallgerät), um den Praxiswert zu ermitteln.

Die KV Niedersachsen betreibt erstmals seit 2014 eine Allgemeinarztpraxis. Diese befindet sich in einem Ärztehaus in Sögel, Emsland, das mit Unterstützung der Gemeinde als Bauträger errichtet wurde. "Weitere finanzielle Hilfen von der Gemeinde oder eine KV-Strukturförderung gab es nicht", sagt Detlef Haffke, Leiter der Stabsstelle Kommunikation. Die Praxis finanziert sich aus den Honorareinnahmen und könnte von dem dort tätigen Arzt übernommen werden, doch habe er sich hierzu noch nicht entschlossen.

Medizinnews, Kongressberichterstattung oder Online-Fortbildungen für Hausärzte finden Sie im esanum Themenspecial.