Primärprävention: Was können Ärzte tun?

Gesundheitsförderung findet im Wesentlichen außerhalb der Arztpraxis statt, doch können Ärzte mit "Rezept" unterstützend tätig werden. Männliche Patienten scheinen hierdurch besser als sonst erreicht zu werden, wie der erste Bericht der Nationalen Präventionskonferenz zeigt.

Gesundheitsförderung findet im Wesentlichen außerhalb der Arztpraxis statt, doch können Ärzte mit "Rezept" unterstützend tätig werden. Männliche Patienten scheinen hierdurch besser als sonst erreicht zu werden, wie der erste Bericht der Nationalen Präventionskonferenz zeigt. 

Bewegung, ausgewogene Ernährung und Resilienz sind im Allgemeinen förderlich für die Gesundheit. Sie tragen nicht nur dazu bei körperlich und mental fit zu bleiben, sondern helfen Krankheiten besser zu bewältigen. Doch warum fällt die Umsetzung wider besseres Wissen so schwer? Gesundheitswissenschaftler gehen davon aus, dass lebensstilbezogene Präventionskonzepte am besten dann greifen, wenn die Verhältnisse – d.h. die Rahmenbedingungen der Lebens- und Arbeitswelt – so gestaltet sind, dass sie gesundheitsförderliches Verhalten erlauben.

Ärzte können versuchen, Patienten zu einem gesundheitsbewussten Verhalten zu motivieren. Ihre beratende Funktion ist mit dem Präventionsgesetz 2015 ausgebaut worden. Dies schlägt sich unter anderem in den Gesundheitsuntersuchungen nieder, die seit dem 1. April 2019 die bisherigen Gesundheits-Check-ups ablösen. So soll die Ärztin bzw. der Arzt ansprechen, welches Risikoprofil sich aus der Anamnese, dem Impfschutz und den Untersuchungen für einen Patienten ergibt, und ggf. verhaltensbezogene Maßnahmen zur Prävention empfehlen.

Gesundheitsförderung auf "Rezept"

Darüber hinaus können Ärzte ein "Rezept" ausstellen, um ihrer Empfehlung – ob zu Bewegung, Ernährung, Stressmanagement, Suchtmitteln oder Sonstiges - mehr Gewicht zu verleihen, selbst wenn damit kein neuer Leistungsanspruch für die Versicherten entsteht. Patienten können mit oder ohne "Rezept" für bis zu zwei Präventionskurse pro Jahr einen Zuschuss bei ihrer Krankenkasse beantragen, vorausgesetzt der Kurs ist von der Zentralen Prüfstelle für Prävention geprüft und zertifiziert worden.

In welchem Umfang das "Rezept" tatsächlich genutzt wird, ist unklar. Da dessen Ausstellung nicht vergütet wird, liegen keine Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen vor. Der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) führte jedoch eine Umfrage zu den Erfahrungen der Krankenkassen mit der Präventionsempfehlung durch, deren Ergebnisse im ersten Bericht der Nationalen Gesundheitskonferenz am 25. Juni 2019 veröffentlicht wurden.

Die Basis bilden Versicherte, die sich nach einer Präventionsempfehlung bei den Krankenkassen gemeldet haben, um sich über das Angebot zu informieren. Ausgehend von dieser Gruppe (nicht jeder wird sich an seine Krankenkasse gewandt haben) zeigt sich, dass Ärzte das "Rezept" eher selten ausgestellt haben, doch Männer anscheinend besser erreicht werden können als auf herkömmliche Weise, d.h. aus eigener oder familiär gestützter Motivation heraus.

Ergebnisse der Umfrage

Die Präventionskurse der Krankenkassen werden knapp 1,7 Millionen Mal pro Jahr besucht, einige Versicherte nehmen an einem, andere an zwei Präsenz- oder Onlinekursen teil [2017]. Vor allem Frauen nutzen das Angebot (81 Prozent); nur beim Thema Suchtmittelkonsum ist das Geschlechterverhältnis in etwa ausgewogen. Bei den gut 400 Präventionsempfehlungen verbessert sich das Verhältnis zugunsten der Männer (38 Prozent).

Die Präventionsempfehlungen zielen insbesondere auf Versicherte im erwerbsfähigen Alter. Gut ein Viertel derjenigen mit "Rezept" ist zwischen 20 und 40 Jahre alt. Knapp die Hälfte ist zwischen 40 und 60 Jahre alt. Ältere machen einen vergleichsweise geringen Anteil aus (17 Prozent). Anders sieht es in der Gesamtgruppe der Versicherten aus, die an einem Präventionskurs teilnehmen. Hier war knapp ein Drittel älter als 60 Jahre [2017].

Die "Rezepte" werden primär von Allgemeinärzten ausgestellt (72 Prozent) und beziehen sich primär auf Bewegung (56 Prozent), gefolgt von Ernährung (26 Prozent) und Stressmanagement (13 Prozent). Ob sie tatsächlich eingelöst werden, ist damit nicht beantwortet. Der MDS verweist darauf, dass der Gesetzgeber keine Evaluation der Wirkung ärztlicher Präventionsempfehlungen vorgesehen habe, im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie jedoch möglich wäre.

An der Erhebung beteiligten sich 58 von 110 gesetzlichen Krankenkassen. 438 ausgefüllte Fragebögen zu je einer Präventionsempfehlung gingen ein.  Hinzu kommen summarische Angaben über 286 Präventionsempfehlungen, die eine Krankenkasse auf einem Fragebogen machte und nur in die Strukturangaben – empfohlenes Handlungsfeld und Facharztgruppe – einflossen.