Bei sonst gesunden Patienten fällt eine mäßige Gamma-GT Erhöhung auf; z.B. im Rahmen einer präoperativen Labordiagnostik (Werte unter 200 u/l). Welche Stufendiagnostik (Labor, Sonographie) ist sinnvoll und angemessen? Alkoholkonsum aktuell oder chronisch ist ausgeschlossen.
Welche Erfahrungen haben Kollegen/innen, wenn sie dem Pat. erklären, dass die Medikamentengabe auf Generika umgestellt werden muss?
Wie im Ärzteblatt online seit gestern zu lesen ist, hat Klaus Küng, Bischof der niederöstereichischen Diözese St. Pölten Stellung zum Thema aktive Sterbehilfe bezogen.
Küng - der selbst ausgebildeter Arzt ist - betonte in einem Kommentar in der Tageszeitung Österreich, dass eine Gesellschaft, die alten, kranken und behinderten Menschen nicht hilft, sondern sie nach bestimmten Kriterien tötet, zutiefst "inhuman und abstoßend" sei. Belgien, die Niederlande und die Schweiz könnten hier als negative Beispiele gelten, so Küng. Wo Euthanasie legalisiert werde, "entsteht Druck auf Alte und Kranke, auch auf Behinderte und deren Eltern, verbreiten sich Argwohn und Angst vor bestimmten Krankenhäusern und Ärzten."
Keine Einwände sieht er jedoch gegen den Einsatz beruhigender oder schmerzstillender Medikamente, "selbst wenn dies eine gewisse Abkürzung des Lebens mit sich bringt".
Legitim sei es auch , wenn Patienten gewisse Therapien per Patientenverfügung ablehnen.
Daraus dürfe man jedoch nie die Rechtfertigung zu direkter Tötung schlußfolgern.
Niemand, außer Gott "dürfe über sein eigenes Leben oder das anderer verfügen".
Mit seinem Kommentar bezog sich Bischof Küng auf ein Interview mit dem australischen Philosophen Peter Singer und auf einen Kommentar der Schriftstellerin Lotte Ingrisch. Singer hatte darin den in Belgien und in den Niederlanden beschrittenen Weg der rechtlichen Legitimierung aktiver Sterbehilfe als "richtigen Weg" bezeichnet, dem seines Erachtens künftig weitere Länder in Europa folgen werden. Durch die Möglichkeit zur "freiwilligen Sterbehilfe" gewinne der Mensch "Freiheit und Autonomie". Zudem werde "vollkommen unnötiges Leiden reduziert". Als Bedingungen nannte Singer: den freiwilligen und konstanten Wunsch eines geistig zurechnungsfähigen Patienten, eine medizinische Diagnose "eines endgültigen und unheilbaren Zustandes", die Unerträglichkeit von Schmerzen und Leiden bei dem jeweiligen Patienten, den Mangel an Alternativen und letztlich die Meinung eines zweiten unabhängigen Arztes.
Ingrisch hatte in ihrem Kommentar den Menschen als Zellkolonie, nicht unähnlich einem Vogel oder einem Fisch bezeichnet. "Da wir unsere biologische Existenz für die einzige halten, haben wir das Leben für heilig erklärt". Durch den medizinischen Fortschitt verhinderte der mensch "ein natürliches Ende" und führe als Resultat zu familiärem "Elend" und zu "Menschen, die sich selbst überlebt haben: in Altersheimen, Spitälern und häuslicher Langzeitpflege". Heute übe sich die Medizin in einem "Züchten lebender Leichen", meint Ingrisch. Ein "Recht auf den Tod" werde dabei übersehen: "Jeder, dessen physische Existenz unzumutbar geworden ist, soll es für sich selbst einfordern dürfen".
Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrem ärztlichen Alltag bereits mit dem Thema (aktive) Sterbehilfe gemacht? Was halten Sie von der jüngsten Diskussion im Nachbarland? Fühlen Sie sich eventuell von der Politik allein gelassen, oder lehnen Sie weitere Regelungen seitens des Staates ab?
Wie im Ärzteblatt online seit gestern zu lesen ist, hat Klaus Küng, Bischof der niederöstereichischen Diözese St. Pölten Stellung zum Thema aktive Sterbehilfe bezogen.
Küng - der selbst ausgebildeter Arzt ist - betonte in einem Kommentar in der Tageszeitung Österreich, dass eine Gesellschaft, die alten, kranken und behinderten Menschen nicht hilft, sondern sie nach bestimmten Kriterien tötet, zutiefst "inhuman und abstoßend" sei. Belgien, die Niederlande und die Schweiz könnten hier als negative Beispiele gelten, so Küng. Wo Euthanasie legalisiert werde, "entsteht Druck auf Alte und Kranke, auch auf Behinderte und deren Eltern, verbreiten sich Argwohn und Angst vor bestimmten Krankenhäusern und Ärzten."
Keine Einwände sieht er jedoch gegen den Einsatz beruhigender oder schmerzstillender Medikamente, "selbst wenn dies eine gewisse Abkürzung des Lebens mit sich bringt".
Legitim sei es auch , wenn Patienten gewisse Therapien per Patientenverfügung ablehnen.
Daraus dürfe man jedoch nie die Rechtfertigung zu direkter Tötung schlußfolgern.
Niemand, außer Gott "dürfe über sein eigenes Leben oder das anderer verfügen".
Mit seinem Kommentar bezog sich Bischof Küng auf ein Interview mit dem australischen Philosophen Peter Singer und auf einen Kommentar der Schriftstellerin Lotte Ingrisch. Singer hatte darin den in Belgien und in den Niederlanden beschrittenen Weg der rechtlichen Legitimierung aktiver Sterbehilfe als "richtigen Weg" bezeichnet, dem seines Erachtens künftig weitere Länder in Europa folgen werden. Durch die Möglichkeit zur "freiwilligen Sterbehilfe" gewinne der Mensch "Freiheit und Autonomie". Zudem werde "vollkommen unnötiges Leiden reduziert". Als Bedingungen nannte Singer: den freiwilligen und konstanten Wunsch eines geistig zurechnungsfähigen Patienten, eine medizinische Diagnose "eines endgültigen und unheilbaren Zustandes", die Unerträglichkeit von Schmerzen und Leiden bei dem jeweiligen Patienten, den Mangel an Alternativen und letztlich die Meinung eines zweiten unabhängigen Arztes.
Ingrisch hatte in ihrem Kommentar den Menschen als Zellkolonie, nicht unähnlich einem Vogel oder einem Fisch bezeichnet. "Da wir unsere biologische Existenz für die einzige halten, haben wir das Leben für heilig erklärt". Durch den medizinischen Fortschitt verhinderte der mensch "ein natürliches Ende" und führe als Resultat zu familiärem "Elend" und zu "Menschen, die sich selbst überlebt haben: in Altersheimen, Spitälern und häuslicher Langzeitpflege". Heute übe sich die Medizin in einem "Züchten lebender Leichen", meint Ingrisch. Ein "Recht auf den Tod" werde dabei übersehen: "Jeder, dessen physische Existenz unzumutbar geworden ist, soll es für sich selbst einfordern dürfen".
Welche Erfahrungen haben Sie in Ihrem ärztlichen Alltag bereits mit dem Thema (aktive) Sterbehilfe gemacht? Was halten Sie von der jüngsten Diskussion im Nachbarland? Fühlen Sie sich eventuell von der Politik allein gelassen, oder lehnen Sie weitere Regelungen seitens des Staates ab?
1-jähriger Knabe mit obigem Krankheitsbild. Ursache: perinatale cerebrale Hypoxydose, Sectio. Ab welchem Alter oder ab welchem Gewicht kann man Dysport injizieren. Infiltrationstellen? Dosierung? Im Vordergrund steht Spitzfußstellung. Mental offensichtlich keine Störung. Weitere Angaben kann ich nicht machen, da ich das Kind, das in Osteuropa lebt, nicht selbst untersucht habe. Die behandelnde Ärztin habe Erfahrung mit dieser Therapieform.
Sehr geehrte Kollegen! Kennen Sie das Pudendus-Syndrom? Ich bin mir sicher, daß schon Patientinnen damit bei Ihnen waren. Nur: die Gynäkologen scheinen es nicht zu kennen, diese Patientinnen landen bei mir.
Eine 30 Jahre alte Patientin erlitt vor 3 Tagen einen vorderen Kreuzbandriss. Als Angestellte treibt sie regelmäßig Sport, wie Laufen, Radfahren und Skifahren. Im MRI zeigte sich noch ein Innenmeniskusriss Grad 3. Klinisch mäßiger Erguss und mäßiger Schmerz bei Meniskustest. Meine Frage ist nun: Ist eine Op indiziert? Ja / Nein? Sollte eine Meniskusop durchgefürht werden? Ja / Nein / Wann? Sollte ein Kreuzbandop durchgeführt werden? Ja / Nein / Wann?
Mir ist folgendes aufgefallen: Bei Mitarbeitern großer Metallfirmen stellen sich aggressive Parodontitiden und extrem häufig Anästhesieversager ein. Bisher war mir das völlig unbekannt (das mit den Anästhesieversagern!), häuft sich aber in diesen Fällen auffällig. Die PA läßt sich kaum therapieren und führt daher immer schnell zu dem Verlust von mehreren Zähnen.
Ist das sonst noch jemandem aufgefallen bzw. gibt es Literatur zu diesem Thema (ich habe nichts gefunden)?!
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat am 5.11.2007 die Zulassung für das Aprotinin-haltige Medikament Trasylol der Firma Bayer angeordnet. Ärzte werden aufgefordert, Trasylol nicht mehr anzuwenden. Trasylol wird in Deutschland als Infusionslösung zur Verminderung von starken Blutverlusten bei Patienten mit erhöhtem Blutungsrisiko bei herzchirurgischen Eingriffen verwendet. Der Grund sind die vorläufigen Ergebnisse einer kanadischen, klinischen Studie (BART-Studie), da die Zwischenanalyse zeigte, dass massive Blutungen in der Aprotinin behandelten Patientengruppe seltener auftraten, jedoch die 30-Tage Sterblichkeit erhöht war. Eine aktuelle Überprüfung des Nutzen-Schaden-Verhältnisses wird nun auch auf EU Ebene erfolgen und die Ergebnisse der BART-Studie miteinbeziehen. Das Nutzen-Schaden-Verhältniss in der zugelassenen Indikation wird aus Sicht des BfArM auf der Grundlage der BART-Studie als ungünstig bewertet. Seit Anfang 2006 gibt es Hinweise auf ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko aus drei epidemiologischen Studien, deren Aussagekraft aufgrund methodischer Mängel sehr begrenzt war. Daraufhin wurde jedoch bereits das Anwendungsgebiet beschränkt. Hätte man das ungünstige Nutzen-Schaden-Verhältnis schon früher erkennen können? Wie ausreichend sind die Studien vor der Zulassung überhaupt noch?
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat am 5.11.2007 die Zulassung für das Aprotinin-haltige Medikament Trasylol der Firma Bayer angeordnet. Ärzte werden aufgefordert, Trasylol nicht mehr anzuwenden. Trasylol wird in Deutschland als Infusionslösung zur Verminderung von starken Blutverlusten bei Patienten mit erhöhtem Blutungsrisiko bei herzchirurgischen Eingriffen verwendet. Der Grund sind die vorläufigen Ergebnisse einer kanadischen, klinischen Studie (BART-Studie), da die Zwischenanalyse zeigte, dass massive Blutungen in der Aprotinin behandelten Patientengruppe seltener auftraten, jedoch die 30-Tage Sterblichkeit erhöht war. Eine aktuelle Überprüfung des Nutzen-Schaden-Verhältnisses wird nun auch auf EU Ebene erfolgen und die Ergebnisse der BART-Studie miteinbeziehen. Das Nutzen-Schaden-Verhältniss in der zugelassenen Indikation wird aus Sicht des BfArM auf der Grundlage der BART-Studie als ungünstig bewertet. Seit Anfang 2006 gibt es Hinweise auf ein erhöhtes Sterblichkeitsrisiko aus drei epidemiologischen Studien, deren Aussagekraft aufgrund methodischer Mängel sehr begrenzt war. Daraufhin wurde jedoch bereits das Anwendungsgebiet beschränkt. Hätte man das ungünstige Nutzen-Schaden-Verhältnis schon früher erkennen können? Wie ausreichend sind die Studien vor der Zulassung überhaupt noch? Weitere Beiträge zum Thema Trasylol: http://www.esanum.de/fragendetail/1016
Hallo! Seit meiner Kindheit bin ich kurzsichtig. Die letzten Jahre hat sich da nichts mehr gändert, beidseits -4,00 dpt. Statt dem trouble mit der Brille oder Kontaktlinsen habe ich auch über die Lasik-Methode nachgedacht. Da man jedoch einerseits hört, wie sicher die Methode sei, andererseits so viele Augenärzte eine Brille tragen, habe ich mich gefragt, ob Augenärzte sie selbst anwenden würden. Liebe Kollegen, wie sieht es aus? Viele Grüße!
Hallo!
Gibt es Erfahrungen der Kollegen hier mit Aprotinin? Es wurde bei offener Herz-OP und Lebertransplantationen eingesetzt, und heute weltweit vom Markt genommen, wie ich gerade bei Spiegel-online gelesen habe.
Es handelt sich um einen Fibrinolyse-Inhibitor von Bayer, zu dem es zahlreiche Studien bei Pubmed gibt. Es soll mit postoperativ erhöhten Kreatinin-werten einhergehen, wie eine niederländische Studie (PMID: 17711552) vom Oktober 2007 zeigt, jedoch konnten sie keine erhöhte Mortalität oder dauerhafte Nierenschäden nachweisen. Auch folgende ungarische Studie findet nichts: PMID: 17947935.
Diese kalifornische Studie (PMID: 17467436) vom Mai analysierte negative Folgen von koronaren Bypass-OPs in 4 Ländern, und konnte Aprotinin zu den negativen Faktoren hinzuzählen:
"The practices that were associated with adverse outcomes were the intraoperative use of aprotinin, intraoperative transfusion of fresh-frozen plasma or platelets, lack of use of early postoperative aspirin, and use of postoperative heparin."
Kennt jemand die kanadische Studie, die zum Ausschluß des Medikaments führte? Handelt es sich um einen handfesten "Skandal", oder ist Bayer seit Lipobay vorsichtiger geworden?
Bin neugierig!
Viele Grüße!
Wer hat (positive) Erfahrungen mit CFS (Chronic fatigue syndrome) mutmaßlich nach EBV-Tonsillitis mit hochschmerzhaftem Rezidiv, (abakterielle) Pharyngitis und Lymphadenitis colli und beginnender Fibromyalgie- Symptomatik? (Patientin weiblich, 29 J.)
Wieso wird auf der einen Seite Amalgam als Umweltgift betrachtet, so dass Zahnärzte Amalgamabscheider einbauen und das Amalgam als Sondermüll entsorgen müssen und andererseits verweigern die Krankenkassen die Kostenübernahme für eine Sanierung, obwohl Studien vorliegen, die belegen, dass die Belastung des Körpers linear zu Anzahl und Liegedauer der Plomben ist? Mann kann nicht einerseits ein Gift in biologische Systeme legal einbringen lassen und andererseits die Entsorgung als Sondermüll mit Auflagen versehen!
Klare Regelung müsste sein: Amalgam und Zahnkunststoffe werden verboten, die liegenden Füllungen werden ausgetauscht zu Lasten der Krankenkassen!
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