Sanierungsplan für die Notfallversorgung

Die Regierungskommission für die Krankenhausreform hat ihre Empfehlungen für eine grundlegende Reorganisation der Rettungsdienste vorgelegt. Das sind die wichtigsten Punkte.

Notfallversorgung: Mängel überwinden, Lücken schließen

Fünf Jahre nachdem der Gesundheits-Sachverständigenrat sein Gutachten für eine umfassende Reform der Notfallversorgung vorgestellt hat, hat am 07.09. die Regierungskommission für die Krankenhausreform ihre Empfehlungen für eine grundlegende Reorganisation der Rettungsdienste, ihres Managements und ihrer Finanzierung vorgelegt. Die Reformnotwendigkeit begründete Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit gravierenden, sich auf die Lebenserwartung von Patienten auswirkender qualitativer Heterogenität sowie gravierenden ökonomischen Fehlanreizen, die zu unnötiger Hospitalisierung führe.

Die Befunderhebung durch die Kommission listet die Mängel auf:

Zeitbedarf für Reform: fünf bis zehn Jahre

Diese Schwächen soll die nun anstehende Reform adressieren. Den Zeitbedarf für die Umsetzung schätzt Kommissionsmitglied Professor Rajan Somasundaram, Chef der Notfallmedizin am Campus Benjamin Franklin der Charité, auf fünf bis zehn Jahre. Die Reformelemente:

Finanziert werden sollen die Leistungen der Leitstellen, die Notfallversorgung vor Ort sowie die notwendigen Transporte von den Krankenkassen, die dazu bundeseinheitliche Entgelte vereinbaren. Die Vergütung sollte sich aus Vorhaltepauschalen sowie leistungsabhängigen Bestandteilen zusammensetzen. Für Investitionen sollen im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Gefahrenabwehr die Länder verantwortlich bleiben – perspektiv geprüft werden sollte aber auch eine monistische Finanzierung allein durch die Krankenkassen.