104-Jähriger will Freitodbegleitung in der Schweiz

Hochbetagt reist ein Mann zum Sterben in die Schweiz. Der Fall löst weltweit eine Debatte über Sterbehilfe aus. Er bleibt bei seinem Entschluss. Die Gründerin des Vereins, der ihn in den Tod begleiten will, pocht auf das Recht zur Selbstbestimmung.

Suizidhelfern wird "eiskalte Propaganda" vorgeworfen

Hochbetagt reist ein Mann zum Sterben in die Schweiz. Der Fall löst weltweit eine Debatte über Sterbehilfe aus. Er bleibt bei seinem Entschluss. Die Gründerin des Vereins, der ihn in den Tod begleiten will, pocht auf das Recht zur Selbstbestimmung.

Vor seinem geplanten Suizid in Basel hat sich der australische Botaniker David Goodall (104) im Kreis von Verwandten im französischen Bordeaux von der Reise aus Australien erholt. "Er ist guter Dinge", sagte der Direktor der Sterbehilfe-Organisation Exit International, Philip Nitschke, am Sonntag. Goodall ist seit Jahren Mitglied der Organisation.

Goodall habe befürchtet, an der Ausreise gehindert zu werden, nachdem er öffentlich gemacht hatte, dass er zum Sterben in die Schweiz reisen wollte. Er sei sich seiner Absicht nach wie vor sicher. In Bordeaux verabschiede er sich von dort lebenden Angehörigen. Er wolle am Montag nach Basel reisen. Dort würden weitere Angehörige aus den USA erwartet, sagte Nitschke. Goodall sei dreimal verheiratet gewesen und habe deshalb Familie auf verschiedenen Kontinenten.

Entscheidung nach Untersuchung der Urteilsfähigkeit

Ob Goodall tatsächlich einen tödlichen Medikamentencocktail erhält, entscheidet sich nach einer Untersuchung seiner Urteilsfähigkeit. "Nur, wenn zwei Ärzte überzeugt sind, dass er 100-prozentig klar in seinem Wunsch ist, findet die Begleitung statt", sagte Erika Preisig, Ärztin und Gründerin des Vereins Lifecircle, der Goodall betreuen will. Lifecircle spricht wie ähnliche Organisationen von "Freitodbegleitung", nicht von Suizid. Der Verein hat 2017 nach ihren Angaben 73 Menschen in den Tod begleitet. Preisig hält sich im Ausland auf und wird Goodall selbst nicht treffen.

Goodall sagt, seine Lebensqualität sei nach einem Sturz und wegen Sehschwierigkeiten nicht mehr akzeptabel. Er betont aber, dass er keine lebensbedrohende Krankheit hat. Weil er im Fernsehen über seine Entscheidung sprach, erregte der Fall weltweit Aufmerksamkeit.

Preisig setzt sich für eine Legalisierung der Sterbehilfe in aller Welt ein. "Ich bin der Meinung: Jeder, der älter als 85 ist, soll ohne Rechtfertigung sterben dürfen", sagte sie. "Herr Goodall und andere sollten das Recht haben zu wünschen, dass sie nicht völlig pflegebedürftig weiterleben müssen."

"Bequeme Lösung" statt Leidensminderung

Gegner wie der Verein Christdemokraten für das Leben sind gegen Sterbehilfe. Angehörige könnten Sterbehilfe aus Kostengründen missbrauchen, andere Wege der Leidensminderung könnten zugunsten der "bequemeren" Lösung verworfen werden, argumentiert er. Schweizer Bischöfe lehnten die Sterbehilfe 2002 in einem Pastoralschreiben ab.

Die deutsche Stiftung Patientenschutz ist gegen jede Form organisierter Suizidhilfe. Dies wurde in Deutschland per Gesetz 2015 auch unter Strafe gestellt. "Es gibt keine objektiven Kriterien für das Leiden", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Sonntag. "Das wissen die Suizidhelfer und betreiben eiskalte Propaganda mit den Lebensmüden. Deshalb muss organisierte Selbsttötung in Deutschland weiterhin verboten sein."

Investition in Palliativpflege könnte Todkranke vom Freitod abhalten

Viele medizinische Interventionen bei Hochbetagten seien nur eine Lebensverlängerung, aber keine -verbesserung, sagt Preisig. "Je besser die Medizin, desto schwerer wird das Sterben." Oftmals zögerten medizinische Interventionen am Lebensende das Sterben hinaus. "Gott hätte manchen schon lange nach Hause nehmen wollen."

Preisig wirbt dafür, in hoffnungslosen Fällen auf teure Therapien zu verzichten und das Geld in gute Palliativpflege zu investieren, also schmerzmindernde Betreuung am Lebensende. Die meisten Menschen würden sich dann gegen einen Freitod entscheiden. Nur bei 1,3 Prozent aller Todesfälle in der Schweiz handele es sich um begleiteten Freitod. Ein eigensinniger Charakter wie Goodall müsse aber das Recht haben zu sagen: "Ich will sterben, weil ich genug vom Leben habe".