Bundesärztekammer: Ärzte können sich für Ukraine-Hilfseinsatz registrieren

Zur Vor-Ort-Unterstützung der medizinischen Infrastruktur in der Ukraine hat die Bundesärztekammer ein Portal freigeschaltet, auf dem sich Ärzte für humanitäre Einsätze registrieren können.

Ärzte sagen Unterstützung bei der Versorgung traumatisierter Flüchtlinge zu

UN-Organisationen erwarten als Folge des Krieges gegen die Ukraine mindestens fünf Millionen Flüchtlinge, Migrationsforscher gehen sogar von bis zu zehn Millionen Flüchtenden aus. Mehr als 1,5 Millionen Menschen, überwiegend Frauen und Kinder, haben das Land bereits verlassen, etwa zwei Drittel davon nach Polen. Allein im Grenzort Przemysil wurden am Montag über 140.000 flüchtenden Menschen registriert, darunter sehr viele traumatisierte Kinder. Stand Montag wurden in Deutschland rund 55.000 Kriegsflüchtlinge erfasst, Anlaufpunkt bislang ist Berlin. 

Organisationen der Ärzte, der Psychotherapeuten und der Krankenhäuser haben der Bundesregierung ihre Unterstützung bei der Versorgung der oft traumatisierten Menschen zugesagt. Damit kommt auf das deutsche Gesundheitswesen eine weitere Herausforderung zu. Tief besorgt äußerte sich die Bundesärztekammer zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung in der Ukraine.   

Zur Vor-Ort-Unterstützung der medizinischen Infrastruktur hat die Bundesärztekammer am Abend des 07.03. ein Portal freigeschaltet, auf dem sich Ärzte für humanitäre Einsätze in der Ukraine oder in angrenzenden Gebieten registrieren können.

Registrierte Ärzte werden informiert, wenn humanitäre Einsätze in Ukraine möglich sind 

In Absprache mit dem Auswärtigen Amt und dem Zentrum für internationale Friedeneinsätze werden registrierte Ärzte informiert, sobald solche Einsätze in der Ukraine oder in einer benachbarten Region möglich sind.

Mit dem Beschluss des EU-Rates über die Anwendung der sogenannten Massenzustrom-Richtlinie (Richtlinie 2001/55/EG) erhalten Ukrainer eine Aufenthaltserlaubnis und soziale Schutzrechte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Leistungsträger sind die Sozialämter der Kommunen, nach 18 Monaten auch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Länder können aber durch Vereinbarung mit den Kassen die Betreuung ukrainischer Flüchtlinge durch die Krankenkassen schon vor Ablauf der 18-Monats-Frist übertragen. Solche Vereinbarungen existieren bereits in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen.  Die Kosten werden den Kassen vom Bund erstattet.