Konsultationsfassung online: "Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut"

Die neue S3-Leitlinie „Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut“ unter Federführung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (ADO), ist ab sofort zur Kommentierung freigegeben.

Konsultation für Fachöffentlichkeit eröffnet

Die neue S3-Leitlinie „Aktinische Keratose und Plattenepithelkarzinom der Haut“ unter Federführung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), vertreten durch die Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Onkologie (ADO), ist ab sofort bis zum 5. Februar 2019 zur Kommentierung freigegeben.

Die S3-Leitlinie zur aktinischen Keratose und zum Plattenepithelkarzinom der Haut ist innerhalb der vergangenen zwei Jahre im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie entwickelt worden. An der Erstellung waren rund 40 ehrenamtlich tätige Fachexperten von insgesamt 28 Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt. Es wurden über 300 Publikationen systematisch ausgewertet, darunter waren fast 100 randomisierte kontrollierte Studien und Metaanalysen zur Therapie von aktinischen Keratosen.

Experten, aber auch Betroffene und Interessierte sind nun herzlich dazu eingeladen, bis zum 05.02.2019 Verbesserungsvorschläge und Ergänzungshinweise im dafür vorgesehenen Kommentierungsbogen abzugeben. Neben der Leitlinie steht auch der vorläufige Leitlinienreport sowie ein Dokument mit den Evidenztabellen zur Verfügung.

Alle Leitliniendokumente und der Kommentierungsbogen sind verfügbar auf den Seiten des Leitlinienprogramms Onkologie.

Wichtig: Bei der Konsultationsfassung handelt es sich um keine endgültige und autorisierte Fassung der Leitlinie. In der Konsultation kann die (Fach-)Öffentlichkeit die Entwürfe kommentieren und Änderungen vorschlagen. Eine Verbreitung der Inhalte der Konsultationsfassung durch Dritte z.B. im Rahmen von Fortbildungs- oder Marketingmaßnahmen ist ausdrücklich nicht gestattet.