Neue Ausbildungsberechtigung nach Punkten – ein Schildbürgerstreich!

Verdrängt die neue Ausbildungsberechtigung nach Punkten erfahrene Ärzte aus der Ausbildung des Nachwuchses? Dr. Petra Sandow vertritt hierzu eine klare Meinung.

Ärztliche Qualifikationen neu nachweisen

Vor rund 30 Jahren habe ich meine Qualifikation dafür nachgewiesen, junge Ärzte bei ihrer Facharztausbildung in der allgemeinmedizinischen Praxis zu begleiten. Dazu gehörten eine gewisse Praxisgröße, bestimmte Gerätschaften wie EKG und Lungenfunktion, einige Qualifikationen. Aus jeder Quartalsabrechnung wird ersichtlich, ob diese einst nachgewiesenen Faktoren noch aktuell gegeben sind. Das kann ich schlicht und einfach mit einem fröhlichen durchaus! beantworten.

Aber nun müssen all diese alten Genehmigungen erneuert werden. Dazu muss ich mich auf der Seite der Ärztekammer einloggen und diverse Nachweise eingeben, die ich vorher zusammen suchen muss. Das ist ein Riesenaufwand. Arztnummer, Praxisgröße - das ist ja alles nicht neu, muss aber erneut eingegeben werden. Das ganze Prozedere ist mit der aktuell viel diskutierten Grundsteuererklärung zu vergleichen. Auch da liegen alle Angaben den Ämtern vor. Doch auch da muss sich der Kunde durch einen Formularwust kämpfen. Aber fürsorglich wird von der Ärztekammer darauf hingewiesen, was man sich alles vor dem Ausfüllen der Tabellen bereitlegen soll: Den Personalausweis, die Approbationsurkunde, den Abrechnungsbogen der kassenärztlichen Vereinigung mit den Gebührenordnungsziffern. Danke dafür! Ich wäre sonst gar nicht darauf gekommen.

Punktesystem entscheidet über Weiterbildungsermächtigung

Neu ist jetzt, dass Punkte vergeben werden: Eine Praxis mit 800 bis 1.200 Scheinen bekommt einen Punkt. Unter 800 Scheinen gibt es keinen Punkt. Doch ich muss eine bestimmte Punktzahl bekommen, um eine Weiterbildungsermächtigung für sechs, zwölf oder 18 Monate zu erlangen.

Zusammengefasst: Ich habe jahrelang mit großem Erfolg junge Kollegen ausgebildet – es waren mindestens 30, eher mehr. Außerdem habe ich eine Weiterbildungsermächtigung für die Zusatzausbildung Naturheilverfahren. Da habe ich rund 50 Kollegen ausgebildet. Nun muss ich die Erlaubnis erbitten, dies weiterhin tun zu dürfen. Abgesehen von dem unangenehmen Gefühl, grundlos schikaniert zu werden - da ist auch viel Unsinniges dabei: Zum Beispiel gibt es einen Punkt für ein Ultraschallgerät. Für den Hausarzt eher unpraktikabel, weil er es nicht abrechnen kann. Wir schicken die Patienten weiter. Dasselbe gilt für ein 24-Stunden-EKG. Diese Patienten schicken wir zum Kardiologen. Wer kauft schon ein Gerät, das er nicht abrechnen kann? 

Neues Punktesystem: Vertrauensentzug für erfahrene Mediziner

Aber die Punktzahl ist durchaus spielentscheidend! Bei 6 Punkten bekommt man die Berechtigung für 6 Monate. Bei acht Punkten sind es zwölf Monate. Und für 18 Monate braucht man zwölf Punkte. 

Das Punktesystem ist neu. Offenbar sollen Qualitätsstandards erhöht und strenger kontrolliert werden. Für einen alten Hasen wie mich fühlt sich das aber an wie ein Vertrauensentzug. Einst habe ich einen Antrag abgegeben, mitgeteilt, dass ich niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin bin und nachgewiesen, dass ich regelmäßig Fortbildungen besuche. Das tue ich selbstverständlich bis heute. Meine Expertise ist eher gewachsen als gesunken.

Erfahrene Ärztinnen werden aus Ausbildung des Nachwuchses herausgedrängt

Doch jetzt stehe ich da und denke nach: Tue ich mir den ganzen Bürokratiekram eigentlich weiter an? Warum soll ich weiter junge Kollegen ausbilden, wenn ich das vielleicht nur noch sechs Monate darf? Ausbildungsstellen sind rar, wie jeder weiß, der etwas vom Gesundheitswesen versteht. Es ist wichtig, dass angehende Fachärzte in der Praxis mitlaufen und sehen, wie Abrechnungen funktionieren, dass man sie zu Fortbildungen mitnimmt, dass sie Patientenkontakt haben. Sie arbeiten natürlich auch mit, nehmen Blut ab, impfen, machen technische Untersuchungen. Danach haben sie ihre Prüfung, bekommen ihren Facharzt für Allgemeinmedizin und können sich niederlassen. Das war sehr viele Jahre ein gutes Geben und Nehmen. 

Ist es jetzt wirklich gewollt, dass erfahrene Ärztinnen aus der Ausbildung des Nachwuchses herausgedrängt werden? Ich könnte ja einsehen, dass neu hinzukommende Mediziner nach diesem Punktesystem eingestuft werden. Aber ein lange gut funktionierendes Modell wie meines ganz neu und sehr formal zu bewerten, das fühlt sich nicht gut an – gelinde gesagt. Ich mache seit 35 Jahren nichts anderes als Medizin – und ich habe keine Lust, jetzt noch einmal zu beweisen, was ich kann.

Mein Fazit: Bis Ende 2024 darf alles noch so weiterlaufen wie bisher und ich überlege ernsthaft, danach die Ausbildung von Nachwuchs zu beenden. Dann sollen es doch andere machen. Ich bezweifle aber sehr, dass das ein Fortschritt ist. Es klingt eher nach Schildbürgerstreich.


Weitere Beiträge aus der Kolumne von Dr. Petra Sandow: