Neurologie im Nationalsozialismus: Lebenswege vertriebener Ärzte

Welchen Einfluss die Zeit des Nationalsozialismus speziell auf den Fachbereich Neurologie hatte, war unter anderem Thema beim DGN 2021.

Neurologie als besonders betroffener Medizinbereich 

"We decided that it was impossible for us to be part of this system any longer.": So blickt die Neurologin Berta Scharrer in ihren Memoiren auf die Zeit des Nationalsozialismus zurück. Ein Schicksal, dass viele Ärzt:innen im Dritten Reich geteilt haben, wie Prof. Martin Grond, Initiator des Forschungsprojekts "Neurologen und Neurowissenschaftler in der NS-Zeit", Medizinhistoriker Prof. Axel Karenberg und Prof. Dr. Heiner Fangerau, Professur für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin am Universitätsklinikum Düsseldorf, auf dem DGN 2021 betonen. Unter dem Titel "Neurologie im Nationalsozialismus – die Verfolgung und Vertreibung von Neurologinnen und Neurologen (1933-1939)" blicken die Referenten auf die Städte Berlin, Wien und Frankfurt am Main zur NS-Zeit zurück und berichten über Unterschiede und Gemeinsamkeiten in den Lebenswegen verfolgter und vertriebener Neurowissenschaftler:innen.

Entlassung, Verfolgung, forcierte Emigration – ein Schicksal, das viele Neurolog:innen zur Zeit des Nationalsozialismus miteinander teilten, die den "Wertvorstellungen" des Regimes nicht entsprachen. Der Pfad zur systematischen Ausgrenzung und Diskriminierung wurde dabei bereits kurz nach der "Machtergreifung" der Nationalsozialisten 1933 in die Wege geleitet, wie Prof. Dr. Fangerau berichtet. Der Historiker zitiert ein Schreiben des preußischen Kultusministers Bernhard Rust vom 06. Mai 1933: "...ich muss einen Teil der deutschen Hochschullehrerschaft ausschalten, auf dass die deutsche Hochschule wieder in der Synthese von Forschung und Führung ihre Aufgabe erfüllen kann. Die deutsche Jugend lässt sich heute nun einmal von fremdrassigen Professoren nicht führen." Dieser erließ am 07. April 1933 das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums".

Ein folgenreicher Entschluss: Durch das Gesetz wurden in Berlin im Jahrgang 1933/34 137 "nicht-arische" Hochschullehrer entlassen – mehr als 50 Prozent. Im Fachbereich Neurologie wurden nahezu alle Wissenschaftler:innen entlassen. Als Beispiel für eine vormals liberale Stadt, in der jüdische Ärzt:innen besonders junge medizinische Fachbereiche weiter vorantrieben, nennt der Medizinhistoriker Professor Axel Karenberg Frankfurt am Main. Waren an der Universität 36,5% der Hochschullehrer von den Entlassungen betroffen und an der Medizinischen Fakultät 42,9 Prozent, so wurden im Bereich Neurologie/Psychiatrie mehr als 50% entlassen.

Eine besondere Radikalisierung fand laut Prof. Fangerau in Wien statt: Machten bis zum "Anschluss" Österreichs an das Dritte Reich am 13.03.1938 jüdische Ärzt:innen ungefähr ein Drittel der Ärzteschaft aus, so wurde ab dem 15. März desselben Jahres ein Diensteid auf Adolf Hitler benötigt, den jüdische Bürger:innen nicht ablegen konnten. Noch im selben Jahr wurden bis Anfang Juli die Kassenzulassungen jüdischer Ärzt:innen ungültig, bis Ende September auch deren Approbation. Von 197 Mitgliedern der Medizinischen Universität Wien wurden 153 entlassen (78 Prozent), im Bereich der Neurologie und Neuropathologie sogar 92 Prozent der Beschäftigten. Somit kam es in der österreichischen Hauptstadt verglichen mit Berlin und Frankfurt deutlich schneller zu einem Radikalisierungsschub, wie Fangerau betont. Schon kurz nach dem Berufsverbot folgten Raubzüge, Vandalismus und die öffentliche Demütigung jüdischer Mitbürger:innen. Dabei kämen purer Neid und Rachsucht ans Tageslicht. Zur Beschreibung der Szenen in Wien zitiert der Historiker den Autoren Carl Zuckmayer: "Die Stadt verwandelt sich in ein Albtraumgemälde von Hieronymus Bosch."

Von früher Auswanderung bis zur Flucht im letzten Moment

Zur Verdeutlichung, wie sich die Lebensumstände für ausgegrenzte und verfolgte Menschen unter dem NS-Regime veränderten, gehen Karenberg, Fangerau und Grond konkret auf einige Beispiele aus den drei zuvor benannten Städten ein.
Als eines der wenigen Beispiele für frühe Emigration nennt der Medizinhistoriker den Neurochirurgen Carl Felix List (1902-1968). Dieser erhielt seinen Facharzttitel 1933, verlor nach der Machtergreifung im März 1933 jedoch seine Stellung am städtischen Krankenhaus Moabit. Bereits kurz vor seiner Entlassung schrieb List dem US-amerikanischen Neurochirurgen Harvey Cushing über seine Pläne, Deutschland zu verlassen. Cushing riet List jedoch, zunächst in Deutschland zu bleiben – in der Annahme, das "Pendel" werde wieder zurückschwingen. 1934 emigrierte List über Brüssel in die USA, wo er – vermutlich durch die Vermittlung Cushings – unter Max Peet in der Abteilung für Neurochirurgie an der Universität Michigan zu arbeiten begann. Im September 1962 zahlte die Bundesrepublik Deutschland eine Entschädigung von 68.000DM für Schaden an Ruf und Vermögen.

Einen besonderen Werdegang weist auch die Geschichte der deutsch-US-amerikanischen Neurologin Alice Rosenstein auf, die ihre Approbation und Promotion im Jahr 1923 erhielt und bis zur Herrschaft der Nationalsozialisten als Assistentin bei Karl Kleist in der Nervenklinik in Frankfurt am Main tätig war. Nach der Entlassung aufgrund des "Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" emigrierte Rosenstein 1933 nach New York, wo sie – als Kind einer US-Amerikanerin – 1934 das Sprachexamen absolvierte und Aufenthaltserlaubnis, US-"Approbation" sowie Arbeitslizenz erhielt. Aufgrund eines auch in den USA grassierenden starken Antisemitismus änderte Rosenstein ihren laut eigenen Angaben "zu jüdisch" klingenden Nachnamen 1938 in Rost. Ab 1943 arbeitete Alice Rost als Neurologin und Psychiaterin für die US Army. Besonders stark machte sich Rost Zeit ihres Lebens zudem für homosexuelle Menschen, wie Karenberg hervorhebt. Homosexualität, so Rost, sei keine Krankheit und könne dementsprechend auch nicht geheilt werden.

Auch NS-Sympathisanten unter verfolgten Neurowissenschaftlern

Obwohl diese selbst ins Fadenkreuz der Nationalsozialisten gerieten, standen nicht alle betroffenen Neurowissenschaftler:innen der NS-Ideologie kritisch gegenüber, wie Prof. Fangerau betont. Als Beispiel hierfür sei der Wiener Psychiater und Neuropathologe Erwin Stransky genannt. Er vertrat antislawische Thesen, galt als radikaler Deutschnationalist und unterstützte bis 1938 die in Österreich verbotenen Nationalsozialisten. Dennoch musste auch Stransky nach einer amtlichen Aufforderung durch den Dekan wegen seiner jüdischen Vorfahren sein Lehr- und Prüfungsamt im Juli 1938 niederlegen. Schon kurz nach dem Krieg, noch im Jahr 1945, wurde Stransky in Wien mit dem Wiederaufbau und der Leitung der Nervenklinik am Rosenhügel betraut. Zeit seines Lebens wurde der Neuropathologe in Österreich vielfach geehrt, so wurde auch im Jahr 1974 eine Wiener Straße nach ihm benannt. Aufgrund seiner Gesinnung und seiner Rolle als Verfolgter, der gerne mit dem NS-Regime zusammengearbeitet hätte, wird der Umgang mit der Person Stranksy in Österreich immer wieder heftig diskutiert.

Eine Sympathie gegenüber den Nationalsozialisten ließe sich ebenso am Beispiel von Ernst Albert Scharrer, dem Ehemann der eingangs erwähnten Berta Scharrer, erkennen: Noch im Jahr 1933 trat dieser der NSDAP bei und war vorübergehend in Bremen als "Fachberater für Volksschulwesen" für die ideologische "Säuberung" der Schulbibliotheken zuständig. Später, im Jahr 1939, distanzierte sich Scharrer von der nationalsozialistischen Ideologie und Pädagogik und trat aus der Partei aus. Bereits im Jahr 1937 emigrierte der Neuroendokrinologie mit seiner Frau Berta aufgrund des beginnenden Holocausts in die USA.

Emigration als Notwendigkeit zum Überleben

Somit bleibt abschließend an die Präsentation von Fangerau, Karenberg und Grond auf dem DGN 2021 festzuhalten, dass die Neurologie als Fach im Besonderen von den "Säuberungen" der Nationalsozialisten betroffen war, da im Vergleich zu anderen medizinischen Bereichen "nicht-arische" Wissenschaftler:innen einen Großteil der Beschäftigten ausmachten. Viele Neurowissenschaflter:innen machten daher besonders im Zeitraum zwischen 1933 und 1938 ähnliche Erfahrungen hinsichtlich Ausgrenzung und Diskriminierung, betont Fangerau, ihre Lebenswege gingen danach allerdings teilweise weit auseinander. 

Während einige Neurolog:innen im Ausland, besonders in den USA, ein neues Leben aufbauen konnten, wurden in den alten Heimaten viele Forschende verdrängt und vergessen, zur Remigration kam es nur in wenigen Fällen. Manche, wie etwa Raphael Weichbrodt, wurden vom NS-Regime inhaftiert und in Konzentrationslagern ermordet. Der häufig verwendete Begriff "Emigration", so Fangerau, sei eigentlich ein Euphemismus – viel mehr war die Flucht ins Ausland für Viele eine Notwendigkeit zum Überleben. 

Quelle: DGN Kongress 2021, Berlin: Neurologie im Nationalsozialismus – die Verfolgung und Vertreibung von Neurologinnen und Neurologen (1933-1939); 05. November 2021

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Fassung des Artikels war in der Einleitung die Rede davon, dass ähnliche Diskriminierung und Ausgrenzung aufgrund von Religion oder Hautfarbe heute unvorstellbar wären. Das ist traurigerweise nicht der Fall und die Stelle wurde entsprechend abgeändert.