Reform der Notfallversorgung kommt 2025

Bei einer Pressekonferenz von BMG und KV Berlin, die bereits große Teile der Reform der Notfallversorgung aus eigener Initiative realisiert hat, forderte KV-Chef Ruppert Anpassungen.

Lauterbach sieht "unglaubliches Sparpotential"

In Kürze will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einen Referentenentwurf für das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland vorlegen. Als Bestandteil der großen Krankenhausversorgung und in Kombination mit dem Digitalgesetz zielt die Reform darauf ab, die bisherige Fehlsteuerung von Patienten und unnötige Hospitalisierungen zu vermeiden und die Ressourcen der ambulanten haus- und fachärztlichen Versorgung effektiver zu nutzen. Eckpunkte dafür hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach am Dienstag in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der KV Berlin vorgestellt – nicht zuletzt deshalb, weil die KV essentielle Reforminhalte in den vergangenen Jahren auf eigene Initiative realisiert hat.

"Die KV Berlin hat Pionierarbeit geleistet. Das, was das Gesetz vorsieht, ist in Berlin zu 80 Prozent verwirklicht", würdigte Lauterbach die Anstrengungen der ärztlichen Selbstverwaltung in der Hauptstadt. Die Reform sei unstrittig dringend notwendig, zu erwarten sei ein "unglaubliches Sparpotential", sagte Lauterbach, ohne konkrete Zahlen zu nennen.

Die wesentlichen Eckpunkte:

KV Berlin praktiziert viele Reformelemente

Teil der Reform sind in der KV Berlin bereits gelebte Praxis. So erhalten Patienten unter der 116 117 eine standardisierte medizinische Ersteinschätzung, wenn dies akut erforderlich ist. Dem kann ein ärztliches Beratungsgespräch folgen. Auf der Basis kann entschieden werden, ob der Besuch einer KV-Notdienstpraxis, ein Hausbesuch durch den fahrenden Dienst, ein Akuttermin in einer Praxis oder der Besuch einer Praxis am Folgetag notwendig ist. Notfälle werden an die Leitstelle der Berliner Feuerwehr abgegeben, deren Leitstelle mit der der KV seit 2009 vernetzt ist. 

Die Bilanz: 2023 gab es insgesamt 387.066 Anrufe, von denen 248.000. erfolgreich waren. Die durchschnittliche Wartezeit bei einem Anruf betrug 9 Minuten und 31 Sekunden – mit erheblichen saisonalen Schwankungen. Knapp 36 Prozent der Anrufer wurden an einen Beratungsarzt weitergeleitet, 39 Prozent wurden von einem Arzt zu Hause aufgesucht. In den Notdienstpraxen für Erwachsene wurden im letzten Jahr guzt 38.000 behandelt, in den Notdienstpraxen für Kinder waren es 35.000 Patienten. 

Besetzt ist der Notdienst der KV mit 52 DisponentInnen, die in drei Schichten arbeiten. 147 Ärzte beteiligen sich am Hausbesuchsdienst, und 33 ÄrztInnen stehen für den telefonischen Beratungsdienst zur Verfügung.

KV-Chef Ruppert: Erfahrungen bei der Gesetzgebung berücksichtigen

Die Erfahrungen zeigen laut KV-Chef Ruppert: Zunehmend werde Fachkräftemangel spürbar. Insgesamt ist die die Notfallversorgung defizitär, allein die KV-Bereitschaftspraxen haben einen Zuschussbedarf von 1,1 Millionen Euro. Insbesondere telefonische ärztliche Beratung habe sich als effizientes Instrument erwiesen, in zwei Dritteln aller Gespräche konnte dem Patientenanliegen abschließend Rechnung getragen werden.  Dieser Service habe jedoch reduziert werden müssen, weil Krankenkassen die Finanzierung verweigerten. Bei der Errichtung von INZ war Ruppert davor, Doppelstrukturen zu errichten. Es sei nicht akzeptabel, dass in dieser Frage das Land bei fehlender Einigung im Erweiterten Landesausschuss das letzte Wort habe. Ferner sollten INZ in gemeinsamer Verantwortung von KV und Klinik betrieben werden und nicht unter Federführung des jeweiligen Krankenhauses. 

Hinsichtlich der künftigen Finanzierung der Notfallversorgung sei es ein erster Schritt, wenn die hausärztliche Versorgung aus der Budgetierung herausgenommen würde. Ein weiterer Schritt könnte sein, fachärztliche Leistungen im Rahmen der Notfallversorgung extrabudgetär zu vergüten.