Masterplan Medizinstudium 2020: Was kommt auf Hausärzte zu?

Dass die hausärztliche Versorgung im Medizinstudium ein stärkeres Gewicht erhalten soll, ist bereits mit der aktuellen Approbationsordnung in Angriff genommen worden. Weiteren Schwung soll der Masterplan Medizinstudium 2020 bringen.

Dass die hausärztliche Versorgung im Medizinstudium ein stärkeres Gewicht erhalten soll, ist bereits mit der aktuellen Approbationsordnung in Angriff genommen worden. Weiteren Schwung soll der Masterplan Medizinstudium 2020 bringen.

Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020, den die Wissenschafts- und Gesundheitsministerien auf Bundes- und Landesebene 2017 verabschiedet haben, soll eine neue Approbationsordnung auf den Weg gebracht werden. Ziel ist eine kompetenzorientierte und praxisnahe Ausbildung, einschließlich einer praxisnahen Prüfung. Zugleich soll das Fach Allgemeinmedizin weiter gestärkt werden.

Die Vorschläge zur Umsetzung stehen nun zur Diskussion. Sie wurden von einer Expertenkommission um Professor Manfred Prenzel im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet hat und orientieren sich - wie im Masterplan vorgesehen - an dem dreigliedrigen Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM): (1) Arztrolle, (2) Medizinisches Wissen, klinische Fähigkeiten, professionelle Haltung, (3) Patientenzentrierte Gesundheitsversorgung.

Schon heute findet der NKLM breite Zustimmung, ist aber nicht verbindlich in die Approbationsordnung integriert. Um das zu ändern, sollen sich künftig sowohl das Curriculum als auch die Prüfungen auf den NKLM beziehen. Der bisherige Gegenstandskatalog des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), der den Prüfungen zugrunde liegt, würde damit in seiner jetzigen Form als eigenständiges Regelungsinstrument abgelöst.

Der Medizinische Fakultätentag erwartet dieses Jahr die erste Entwurfsfassung für eine neue Approbationsordnung, die die derzeit gültige Ordnung von 2002 ablösen soll. Sie könnte im nächsten Jahr beschlossen werden. Für Studierende, die nach der alten Approbationsordnung studieren, bliebe diese weiterhin gültig. Außerdem sind Übergangsfristen wahrscheinlich.

Hausärzte bilden aus

Nach den neuen Plänen sollen künftig alle Studierenden am Ende ihres Studiums im Fach Allgemeinmedizin geprüft werden. Stärker als bisher sollen Hausärzte auch in die Abnahme der Examensprüfung eingebunden werden. Vorab sind wiederkehrende Hospitationen  und andere unterstützende Formen vorgesehen, die den Medizinstudenten die hausärztliche Versorgung nahe bringen sollen (z.B. Landarzt-Track, Klasse für Allgemeinmedizin, Mentoring). Andererseits soll die Pflicht zur Famulatur in einer Hausarztpraxis entfallen, aber freiwillig möglich bleiben.

Die Dauer des verpflichtenden Blockpraktikums in der Hausarztpraxis wurde bereits 2013 auf mindestens zwei Wochen angehoben. Ferner müssen die Universitäten ab Oktober 2019 sicherstellen, dass alle Studierenden einen Teil ihres Praktischen Jahrs im Wahlfach Allgemeinmedizin absolvieren können. Dieser Ausbildungsteil findet ausschließlich in der ambulanten Versorgung statt, nicht im Krankenhaus. Entsprechend hoch ist der Bedarf an allgemeinmedizinischen Lehrpraxen.

2013 ging die Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) von 4600 Lehrpraxen aus - bei 55.000 Hausärzten insgesamt. „Heute sind es mindestens 5100 Hausärzte, wobei die Zahl der Lehrpraxen aufgrund von Gemeinschaftspraxen etwas geringer sein dürfte“, sagt Prof. Dr. Antje Bergmann, Sektionssprecherin Studium und Hochschule der DEGAM. Um allen Studierenden ein 14tägiges Blockpraktikum sowie einen allgemeinmedizinischen PJ-Abschnitt zu ermöglichen, müsste sich die Zahl der Lehrpraxen auf etwa 9000 erhöhen.  2013 veranschlagte die DEGAM 125 neue Lehrpraxen pro Hochschulstandort.

Allgemeinmediziner und internistische Hausärzte können sich bei Interesse an die medizinische Fakultät in ihrer Region wenden. Der Aufwand wird vergütet.

Lehrpraxen müssen bestimmte Kriterien erfüllen:

Hinzu kommen die personengebundenen Anforderungen an den Facharzt bzw. die Fachärztin:

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Standards für Lehrpraxen im primärärztlichen Versorgungsbereich [2012]

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von Dr. Adelheid Weßling

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Dass die hausärztliche Versorgung im Medizinstudium ein stärkeres Gewicht erhalten soll, ist bereits mit der aktuellen Approbationsordnung in Angriff genommen worden. Weiteren Schwung soll der Masterplan Medizinstudium 2020 bringen.

Mit dem Masterplan Medizinstudium 2020, den die Wissenschafts- und Gesundheitsministerien auf Bundes- und Landesebene 2017 verabschiedet haben, soll eine neue Approbationsordnung auf den Weg gebracht werden. Ziel ist eine kompetenzorientierte und praxisnahe Ausbildung, einschließlich einer praxisnahen Prüfung. Zugleich soll das Fach Allgemeinmedizin weiter gestärkt werden.

Die Vorschläge zur Umsetzung stehen nun zur Diskussion. Sie wurden von einer Expertenkommission um Professor Manfred Prenzel im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet hat und orientieren sich - wie im Masterplan vorgesehen - an dem dreigliedrigen Nationalen Kompetenzbasierten Lernzielkatalog Medizin (NKLM): (1) Arztrolle, (2) Medizinisches Wissen, klinische Fähigkeiten, professionelle Haltung, (3) Patientenzentrierte Gesundheitsversorgung.

Schon heute findet der NKLM breite Zustimmung, ist aber nicht verbindlich in die Approbationsordnung integriert. Um das zu ändern, sollen sich künftig sowohl das Curriculum als auch die Prüfungen auf den NKLM beziehen. Der bisherige Gegenstandskatalog des Instituts für Medizinische und Pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), der den Prüfungen zugrunde liegt, würde damit in seiner jetzigen Form als eigenständiges Regelungsinstrument abgelöst.

Der Medizinische Fakultätentag erwartet dieses Jahr die erste Entwurfsfassung für eine neue Approbationsordnung, die die derzeit gültige Ordnung von 2002 ablösen soll. Sie könnte im nächsten Jahr beschlossen werden. Für Studierende, die nach der alten Approbationsordnung studieren, bliebe diese weiterhin gültig. Außerdem sind Übergangsfristen wahrscheinlich.

Hausärzte bilden aus

Nach den neuen Plänen sollen künftig alle Studierenden am Ende ihres Studiums im Fach Allgemeinmedizin geprüft werden. Stärker als bisher sollen Hausärzte auch in die Abnahme der Examensprüfung eingebunden werden. Vorab sind wiederkehrende Hospitationen  und andere unterstützende Formen vorgesehen, die den Medizinstudenten die hausärztliche Versorgung nahe bringen sollen (z.B. Landarzt-Track, Klasse für Allgemeinmedizin, Mentoring). Andererseits soll die Pflicht zur Famulatur in einer Hausarztpraxis entfallen, aber freiwillig möglich bleiben.

Die Dauer des verpflichtenden Blockpraktikums in der Hausarztpraxis wurde bereits 2013 auf mindestens zwei Wochen angehoben. Ferner müssen die Universitäten ab Oktober 2019 sicherstellen, dass alle Studierenden einen Teil ihres Praktischen Jahrs im Wahlfach Allgemeinmedizin absolvieren können. Dieser Ausbildungsteil findet ausschließlich in der ambulanten Versorgung statt, nicht im Krankenhaus. Entsprechend hoch ist der Bedarf an allgemeinmedizinischen Lehrpraxen.

2013 ging die Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) von 4600 Lehrpraxen aus - bei 55.000 Hausärzten insgesamt. „Heute sind es mindestens 5100 Hausärzte, wobei die Zahl der Lehrpraxen aufgrund von Gemeinschaftspraxen etwas geringer sein dürfte“, sagt Prof. Dr. Antje Bergmann, Sektionssprecherin Studium und Hochschule der DEGAM. Um allen Studierenden ein 14tägiges Blockpraktikum sowie einen allgemeinmedizinischen PJ-Abschnitt zu ermöglichen, müsste sich die Zahl der Lehrpraxen auf etwa 9000 erhöhen.  2013 veranschlagte die DEGAM 125 neue Lehrpraxen pro Hochschulstandort.

Allgemeinmediziner und internistische Hausärzte können sich bei Interesse an die medizinische Fakultät in ihrer Region wenden. Der Aufwand wird vergütet.

Lehrpraxen müssen bestimmte Kriterien erfüllen:

  • Psychosomatische Grundversorgung
  • Primärärztlichen Funktionen wie Stufendiagnostik und Therapie unter Einbeziehung von Spezialisten
  • Haus- und familienärztliche Tätigkeiten mit Hausbesuchen
  • Langzeitbetreuung chronisch Kranker und alter Menschen, einschließlich Palliativmedizin und Sterbebegleitung
  • Gesundheitsbildung mit Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitsberatung und –förderung
  • Koordination und Integration zwischen den Versorgungsebenen, einschließlich der Vermittlung von Hilfen und Pflege

Hinzu kommen die personengebundenen Anforderungen an den Facharzt bzw. die Fachärztin:

  • Mit der medizinischen, organisatorischen und ökonomischen Führung einer Arztpraxis vertraut sein
  • Eigenes Handeln im Sinne eines praxisorientierten Qualitätsmanagements selbstkritisch reflektieren können
  • Kompetenzen durch Fortbildungen auf neustem Stand halten
  • Aufgaben in der allgemeinmedizinischen Lehre übernehmen
  • Bereitschaft, an wissenschaftlichen Untersuchungen teilzunehmen, z.B. Verbundforschungsprojekte

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Standards für Lehrpraxen im primärärztlichen Versorgungsbereich [2012]

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Text:
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Kommentare

  • TiRo

    Ja, das sind genau die richtigen Moves. Momentan ist die Allgemeinmedizin gnadenlos unterrepräsentiert im Studium. Dabei macht das Fach so unfassbar viel Spaß. Viele Studenten haben die Tendenz, sich um die Allgemeinmedizin zu drücken. Langweilig, öde, was soll man schon groß lernen. Und die Karriereaussichten – na ja. Aller Erfahrung nach zeigt sich ein gar nicht so kleiner Prozentsatz einigermaßen geläutert, nachdem eine Pflichtzeit in der Praxis absolviert worden ist. Welchen Schluss ziehen wir daraus? Das Image stimmt nicht. Eigentlich eine banale Erkenntnis – aber eben genauso eine von Gewicht. Daher sehe ich zwei Handlungssäulen: Image weiter aufpolieren (da reichen Plakate mit „Hausarzt für Ihr Leben gern“ nicht aus) und den Praxis- und Theorieanteil im Studium deutlich erhöhen. Gute Ansätze, von denen man hier liest.