Wochenrückblick Gesundheitspolitik: Notfallreform – Schwächung für ambulante Versorgung?

Mehrere Bundesländer haben die Einfuhr in Deutschland nicht zugelassener Antibiotika aus der EU erlaubt, die Notfallreform könnte laut Zi die Kapazität der vertragsärztlichen Versorgung schwächen: mehr aus KW 18 erfahren.

Notlage in der Antibiotikaversorgung

Offiziell hat das Bundesgesundheitsministerium Ende April einen "Versorgungsmangel antibiotikahaltige Säfte für Kinder" ausgerufen – auf dieser Grundlage haben Bayern, Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Bremen und Brandenburg die Einfuhr in Deutschland nicht zugelassener Antibiotika aus der EU erlaubt. Die sich seit Monaten verschärfenden Engpässe in der Versorgung mit Antibiotika haben mehrere Ursachen:

Die Gesetzesinitiative des Bundesgesundheitsministeriums setzt nur partiell bei Kinderarzneimitteln und Antibiotika an und lässt das Problem der Lieferausfälle in anderen Versorgungssegmenten – Onkologie, Kardiologie – außer Betracht. Korrigiert werden lediglich in Teilen nationale Erstattungsbedingungen, es fehlt eine Integration in eine EU-weite Industriestrategie.

Zentralinstitut: Notfallreform könnte ambulante Versorgung schwächen 

Elemente zur Ausgestaltung der Notfallversorgung, wie sie von der Regierungskommission vorgeschlagen worden sind, können nach einer Simulationsrechnung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) die Kapazität der vertragsärztlichen Versorgung so schwächen, dass dadurch ein Sog von Patienten in die Notfallversorgung und deren Überlastung ausgelöst werden kann. Grund dafür sind  Vorschläge, an Kliniken der Notfallstufe 2 die Bereitschaftspraxen an Werktagen zwischen 14 und 22 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen zwischen 9 und 212 Uhr zu öffnen sowie im Bedarfsfall an Kliniken der Notfallstufe 1 Bereitschaftspraxen im 24/7-Betrieb zu unterhalten. Zwar würde die Zahl der gegenwärtig betriebenen 865 Bereitschaftspraxen deutlich sinken – aufgrund der stark erweiterten Präsenzzeiten in rund 420 Integrierten Versorgungszentren würde aber die komplette Arbeitskapazität von rund 600 Vertragsarztpraxen – Allgemeinärzte, Internisten, Chirurgen – absorbiert. Diese Praxen bewältigen jährlich rund vier Millionen Patientenkontakte – von denen ein Teil in die Notfallversorgung verlagert würde. Werde darüber hinaus der Vorschlag umgesetzt, den fahrenden Bereitschaftsdienst der Vertragsärzte auf 24-Stunden-Betrieb auszuweiten, werde zusätzlich eine Kapazität von 850 Praxen absorbiert.

Als Fazit warnt Zi-Vorstandsvorsitzender Dr. Dominik von Stillfried davor, durch Verknappung des Angebots in der ambulanten Regelversorgung eine Sogwirkung für Patienten in die Notfallversorgung auszulösen. Stillfried fordert, bei anstehenden Beratungen der Reform dringend den voranschreitenden Fachkräftemangel zu berücksichtigen und niedrigschwellige Versorgungsangebote wie telefonische oder digitale Terminvergaben und Beratung sowie strukturierte Ersteinschätzungsverfahren zu stärken.   

Barmer richtet Online-Videosprechstunde ein

Die Barmer bietet ihren 8,7 Millionen Versicherten in ihrer nun erweiterten Teledoktor-App ein ausgeweitetes digitales medizinisches Versorgungsangebot. Für die Fachrichtungen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Orthopädie und Gynäkologie gibt es Videosprechstunden, als deren Folge auch Rezepte und Krankschreibungen digital übermittelt werden können. Möglich ist dabei auch ein dermatologischer Haut-Check, der binnen 48 Stunden Ergebnisse liefert. Angeboten werden die Videosprechstunden werktags zwischen 7 und 22 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr. Der Service steht auch in englischer Sprache zur Verfügung. 

Belegärzte und Kliniken für intersektorale Kooperation

In einem gemeinsamen Positionspapier haben der Bundesverband der Belegärzte und Belegkrankenhäuser sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft Forderungen zur besseren Verzahnung ambulanter und stationärer Versorgung formuliert. Dazu sollten gegenwärtige Beschränkungen für die Tätigkeit von Belegärzten im Krankenhaus abgebaut werden. Dazu gehöre, dass Belegärzte nicht nur eigene Patienten stationär behandeln dürfen. Dazu müsse der Erlaubnisvorbehalt für stationäre Behandlungen entfallen. Leistungen müssten nach einem einheitlichen sektorenübergreifenden Leistungskatalog aufwandsgerecht mit Hybrid-DRGs vergütet werden. 

Bundesausschuss: Traumwert für Pünktlichkeit

97,3 Prozent von insgesamt 677 Bewertungsverfahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss im vergangenen Jahr pünktlich – das heißt im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Fristen – abgeschlossen. Im Vergleich zu anderen öffentlichen Einrichtungen und insbesondere auch im Vergleich zur Deutschen Bahn ist dies ein Traumwert. Bindende Fristen sind vorgesehen für Nutzenbewertungen von Arzneimitteln und neue Methoden mit Hochrisiko-Medizinprodukten (sechs Monate), neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der ambulanten Versorgung (zwei Jahre) sowie neue Methoden in der stationären Versorgung und bei der Qualitätssicherung (drei Jahre). Das geht aus dem Fristenbericht des G-BA für den Gesundheitsausschuss des Bundestages hervor. Eine Möglichkeit, die Fristen zu verkürzen, sieht der Vorsitzende des G-BA, Josef Hecken, kaum. Denn Beschlüsse des Bundesausschusses müssten auf aktueller wissenschaftlicher Studienlage beruhen, ferner seien Beteiligungs- und Stellungnahmerechte zu berücksichtigen.