Es gibt ein neues diätetisches Lebensmittel "Souvenaid", das durch spezielle Nährstoffkombination zur Unterstützung der Synapsenbildung im Gehirn beitragen und somit der Progredienz einer Alzheimer-Erkrankung im Frühstadium vorbeugen soll. Halten Sie eine derartige Nahrungsergänzung für sinnvoll, zumal das Ganze ja auch seinen Preis hat. Wer kann mir Näheres sagen und wie ist Ihre Meinung dazu?
Liebe Kollegen, Haben Sie auch manchmal den Eindruck, dass medizinische Promotionen nicht so viel wertgeschätzt werden, wie Promotionen aus den Gebieten der Geisteswissenschaften oder Naturwissenschaften? Obwohl ich eine experimentelle Arbeit in Immunologie gemacht habe, hatte ich oft den Eindruck, dass die Arbeit unterschätzt wird. „Man bekommt den Dr. in der Medizin hinterhergeworfen“ habe ich öfter schon gehört. Haben Sie schon einmal eine ähnliche Erfahrung gemacht? Wie viel Zeit haben Sie in Ihre Doktorarbeit gesteckt und denken Sie, dass unsere Promotionen einfacher sind als in anderen Fachrichtungen? Ich freue mich über Ihre Kommentare.
Liebe Kollegen,
ich würde hier gerne einmal ein Thema zur Diskussion stellen, was mich beschäftigt. Wie Sie dem Beitragstitel entnehmen können, geht es um die Verabreichung von Klystieren in der pädiatrischen Rettungsstelle. In Fällen von unklaren abdominellen Beschwerden wird dies bei eher unauffälligen sonstigen klinischen Befunden gerne verabreicht, um auszuschließen, ob nicht eine obstipative Problematik hinter den Beschwerden steckt.
Dies ist im Kindesalter (v.a. Kleinkinder) bekanntlich relativ häufig. Ungeachtet dieser Indikation gibt es Kliniken, in denen von chefärztlicher Seite Klystiere untersagt sind, da diese klinische "Behandlungsmethode" als zu rabiat erachtet wird. Stattdessen werden orale abführende Maßnahmen, viel Flüssigkeitszufuhr, etc. empfohlen, so man denn keine andere Ursache der Beschwerden ausmachen kann. Nun würde ich gerne einmal wissen, wie Sie zu dem Thema stehen und ob Sie auch eher die Klystiergabe bei Kindern ablehnen oder dies als probates Mittel zur diagnostisch-therapeutischen Kombination im Routineeinsatz anwenden und gutheißen.
Viele Dank für Ihre Meinungen!
Liebe Kollegen,
gibt es eine bekömmlichere und geschmacklich angenehmere Alternative zur Koloskopievorbereitung als Golytely? Habe jetzt schon mit einigen Patienten in meiner Praxis Gespräche darüber geführt, da die gastroenterologischen Kollegen dieses Präparat hier scheinbar sehr gerne zur Vorbereitung verschreiben und es laut meiner Patienten aber extrem unangenehm sei enorme Mengen (3L) dieses "abscheulich" schmeckenden Präparates zu trinken. Kennen Sie Alternativen, die man als Vorschläge einbringen könnte?
Was benutzen Sie z.B. in den Kliniken (dort wird man damit sicherlich häufiger konfrontiert als ich in meiner allgemeinmed. Praxis).
Ich danke für alle Antworten.
Ich habe kürzlich gelesen, dass Forscher der Universität Bristol sich daran gemacht haben zu untersuchen, wie genau denn der Einfluss von Alkohol während der Schwangerschaft auf das Kind ist. Vor allem die Korrelation zwischen konsumierten Mengen und den Folgen sollte untersucht werden. Dass der Konsum schädlich ist, ist ja ausreichend bekannt – aber genaue Angaben zu Mengen fehlten bislang.
Interessant am Studiendesign war, dass alle Frauen mit stärkerem, regelmäßigem Alkoholkonsum während der Schwangerschaft aus der Studie ausgeschlossen wurden. Es galt nur moderaten Konsum zu untersuchen. Schließlich wurden 4000 Kinder zwischen 1992 und 1993 in die Studienpopulation eingeschlossen. Deren IQ wurde mittels Wechsler Intelligence Scale for Children(WISC-III) im Alter von 8 Jahren untersucht. Zusätzlich wurde die Ausprägung des Enzyms Alkoholdehydrogenase (ADH) bei den Müttern bestimmt – je nachdem welcher Subtyp vorliegt, sinkt der Blutalkoholspiegel nach Alkoholkonsum schneller oder langsamer wieder ab – ist das Kind also dem Alkohol ausgesetzt.
Das Ergebnis brachte zum Vorschein, dass vier Varianten der ADH zu einem unterdurchschnittlichen IQ des Kindes im Alter von 8 Jahren führten. Dieser Effekt betraf nur Kinder von Müttern mit Alkoholkonsum und blieb in der Gruppe ohne Alkoholkonsum aus.
Im Endeffekt heißt das, dass schon geringe Mengen Alkohol, in der Schwangerschaft konsumiert, unter bestimmten Voraussetzungen (entsprechende Variante des ADH bei der Mutter) zu einer signifikanten Intelligenzminderung führen können.
Der Link zur Studie: http://www.plosone.org/article/info%3Adoi%2F10.1371%2Fjournal.pone.0049407
Dies finde ich erstaunlich und erschreckend zugleich. Denn die Einstellung, dass ein Gläschen Wein am Wochenende schon keinen Schaden anrichten wird, ist gesellschaftlich sehr verbreitet und oft auch in bildungsnahen sozialen Schichten an der Tagesordnung.
Sind Sie da meiner Meinung und empfinden die Ergebnisse als erschreckend sowie den gesellschaftlichen Umgang als problematisch oder reagiere ich da etwas über?
Mich interessieren Ihre geschätzten Meinungen zu dem Thema.
Dass Grapefruitsaft (und andere Nahrungsmittel) Interaktionen mit Arzneimitteln hervorrufen, haben wir alle in den Seminaren der Pharmakologie gelernt und ist ja mittlerweile auch in nahezu jedem Laienblatt zu lesen.
Die Hemmung der metabolisierenden hepatischen Enzyme der Cytochrom-Reihe ist der zugrunde liegende Wirkmechanismus.
Das betraf eine relativ überschaubare Anzahl an Medikamenten. Nun warnt aber eine Forschergruppe aus England davor, dass immer mehr Wirkstoffe auf den Markt kommen, die über entsprechende Enzyme metabolisiert werden und demnach der Einfluss von Substanzen, die diese Enzyme hemmen(z.B. Grapefruitsaft) sich ausweitet.
Vor allem betrifft dies Patienten über 70 Jahren. In einem Review haben die Forscher sich den Auswirkungen gewidmet und eine Einschätzung der aktuellen Lage gewagt.
Das grundliegende Problem ist, dass durch die Enzymhemmung diese Subtanzen akkumulieren und zu starken Nebenwirkungen führen können. Um eine ausreichend starke Enzymhemmung zu bewirken reichen bereits einmalig 200-250ml Saft, so die englische Forschergruppe. Die Menge der Arzneimittel und Wirkstoffe, die von diesem Problem betroffen sind, steige laut der Forschergruppe immer rasanter an.
Aktuell seien es über 85 Wirkstoffe. (David G. Bailey, George Dresser and J. Malcolm O. Arnold. Grapefruit-medication interactions: Forbidden fruit or avoidable consequences? CMAJ cmaj.120951; published ahead of print November 26, 2012)
Wie gehen Sie mit der Problematik in der klinischen Praxis um?Empfehlen Sie älteren Patienten solche Substanzen wie Grapefruitsaft zu meiden? Haben Sie weiterreichende Erfahrungen zu Interaktionen dieser Art?
AGnES ist ein Akronym und steht für "Arztentlastende gemeindenahe E-Health-gestützte Systemische Intervention".
Dies ist ein Projekt der Universität Greifswald und wurde von 2007 bis 2008 in drei Regionen in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt und hatte zum Ziel Ärzte, in medizinisch schlecht versorgten ländlichen Regionen zu unterstützen und sie durch die Übertragung von Aufgaben bei Hausbesuchstätigkeiten an medizinisches Fachpersonal zu entlasten.
Drei ambulante Krankenschwestern führten für sechs Ärzte Hausbesuche durch. Dabei wurden vor allem schwerkranke Patienten aufgesucht. Es wurde sowohl eine interne Projektevaluierung seitens der Projektgründer der Universität Greifswald als auch eine externe Evaluierung durch das Institut für Allgemeinmedizin der Charité Berlin durchgeführt. Dabei wurden zusätzlich noch Hausärzte aus der Region postalisch angeschrieben und Fragebogen ihre Einstellung zur Delegierung von Aufgaben in diesem Bereich erfragt.
Der komplette Artikel wurde im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht und liefert spannende Ergebnisse.
http://www.aerzteblatt.de/archiv/132470
Wie finden Sie die Idee der Übertragung von ärztlichen Aufgaben an medizinisch geschultes Personal, vor allem in Regionen mit schlechter medizinischer Versorgung? Setzen Sie selber ihr Personal auch für solche Zwecke ein oder sehen Sie das ganze eher kritisch?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, laut Schätzungen leben bis zu 600.000 Menschen ohne legalen Aufenthaltsstatus in Deutschland. Diese Menschen brauchen auch häufig ärztliche Hilfe, aber sind weder krankenversichert noch haben sie die Mittel ein Arzthonorar zu zahlen. Daher suchen sie erst relativ spät einen Arzt auf, sodass die Erkrankungen oftmals schon fortgeschritten sind. Wie der Handlungsspielraum für Ärzte ist und wie die Kostenerstattung aussieht, ist vielen Kollegen nicht bekannt. Daher hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit Büros für Flüchtlingshilfe eine Broschüre verfasst, die die rechtliche Lage klärt und Hilfestellung leistet. Wichtigste Punkte sind, dass der Arzt sich nicht strafbar, wenn er Patienten ohne Aufenthaltsgenehmigung behandelt. Er ist gegenüber der Polizei oder dem Ordnungsamt keinerlei Aussage verpflichtet, denn die Behandlung unterliegt weiterhin der ärztlichen Schweigepflicht. Eine Abrechnung der Behandlung kann über das Sozialamt beantragt werden. Allerdings wird hier unter einer “geplanten“ und einer "akuten" Behandlung unterschieden und führt bei der geplanten Behandlung zur Angaben der Daten des Patienten beim Sozialamt. Die komplette Broschüre ist abrufbar unter: http://baek.de/downloads/Brosch_Pat_ohne_legalen_Aufenthaltstatus_24102012.pdf Was halten Sie von dieser Regelung? Haben Sie selber schon einmal Patienten ohne legalen Aufenthaltsstatus selber behandelt? Wie verfahren Sie in solchen Fällen?
Ich halte gerade bei kooperativen Patienten zur Diagnostik beklagter Herzrhythmusstörungen bei fehlender Darstellung im Langzeit-EKG den Einsatz von mobilen EKG-Geräten für sehr sinnvoll. Welche mobilen EKG-Geräte sind hier nach Ihrer Erfahrung zu empfehlen?
Es gibt eine große Anzahl an Patienten, die aufgrund einer wichtigen medizinischen Indikation eine permanente orale Antikoagulation mit Vitamin-K-Antagonisten (OAK) wie Macumar durchführen müssen. Dabei sind die häufigsten Diagnosen eine Prophylaxe nach einem thromboembolischem Schlaganfall, Vorhofflimmern oder Patienten mit Herzklappen.
Falls ein operativer Eingriff bei diesen Patienten nötig wird, ist das perioperative Risiko allerdings unter einer OAK stark erhöht. Daher wird häufig eine Überbrückung (Bridging) mit einem Antikoagulans durchgeführt, welches eine kürzere Halbwertszeit hat und kurzfristig vor der Operation abgesetzt werden kann. Hierbei werden entweder unfraktioniertes Heparin (UFH) oder niedermolekulares Heparin (NMH) eingesetzt. Nach dem Eingriff wird überlappend wieder die OAK eingeschlichen, bis der therapeutisch erwünschte Wert erreicht wird.
Ob diese Methode allerdings wirklich die Rate an Blutungen senkt und das Thromboembolierisiko erniedrigt war nicht bis auf letzte geklärt. Daher machten sich einige Studien zum Ziel das Bridging bei Patienten mit OAK vor einem operativen Eingriff besser zu durchleuchten. Eine Meta-Analyse der Arbeitsgruppe um Deborah Siegal untersuchte 34 Studien mit insgesamt 7118 Patienten.
Es zeigte sich, dass durch die Überbrückung mit Heparinen ein erhöhtes Blutungsrisiko bestand. Noch interessanter war aber die Tatsache, dass unter der perioperativen Heparintherapie das Thromboembolierisiko nicht gesenkt werden konnte.
Die Meta-Analyse wurde in der Fachzeitschrift "Circulation" kürzlich publiziert und ist frei zugänglich:
http://circ.ahajournals.org/content/126/13/1630.full.pdf
Wie beurteilen Sie diese Ergebnisse und wie handhaben Sie diese Situation bei Ihren Patienten. Ist es nicht erstaunlich, dass das Thromboembolierisiko durch die Heparin-Überbrückung nicht gesenkt wird?
Die Therapie einer akut dekompensierter Herzinsuffizienz stellt eine große Herausforderung dar und die Auswahl an Medikamenten beschränkte sich auf einige wenige wie Diuretika oder Vasodilatatoren.
Das neue Medikament Serelaxin soll nun die Therapie der akuten Herzinsuffizienz erweitern und vor allem die akute Atemnot verbessern. Positive Effekte konnten im Rahmen einer Phase III-Studie gezeigt, welche erst kürzlich im Lancet publiziert wurden:
http://www.thelancet.com/journals/lancet/article/PIIS0140-6736%2812%2961855-8/fulltext
In der doppel-blind randomisierten Studie wurden 1161 Patienten mit einer akuten Herzinsuffizienz entweder mit einem Palcebo oder einer Serelaxin-Infusion behandelt. Alle Patienten hatten Dyspnoe, erhöhte Werte für BNP und zeigten eine Stauung im Röntgen-Thorax. Die Ergebnisse zeigten unter anderem eine signifikante Verbesserung der Dyspnoe, es entwickelte sich signifikant seltener eine Verschlechterung der Herzinsuffizienz und die Patienten benötigten weniger Diuretika.
Haben Sie schon von diesem neuen Medikament gehört? Was halten Sie von den Ergenissen?
Ist die E-Visite nur Zukunftsmusik oder bald Realität? Internet haben inzwischen die meisten Patienten und Arztpraxen. Also warum nicht eine virtuelle Arztkonsultation durchführen?
In den USA wurde ein ähnliches Projekt bereits 2004 durch die Krankenkasse "Kaiser Permanente" gestartet. Erhofft wurde, dass dadurch die persönlichen Arztkonsultationen abnehmen, aber ganz das Gegenteil war der Fall und die Patienten suchten sogar häufiger einen Arzt auf.
Die E-Visite ist zwar theoretisch eine interessante Idee, aber die Qualität der ärztlichen Konsultationen wahrscheinlich nicht vergleichbar mit einer persönlichen Vorstellung beim Arzt seines Vertrauens.
Was halten Sie von dieser Art des Arzt-Patienten-Kontakts? Wo sehen Sie die Vorteile und Grenzen dieser Art der Kommunikation vor allem bei der medizinischen Beratung?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, haben Sie Fragen oder auch Antworten zur Systematischen Thoraxorganbefundung für Pneumologen? Welcher Standard wird bei der Qualitätskontrolle benötigt? Wie kann ein Pleuraerguss radiologisch von einem Pleuraempyem unterschieden werden? Wir, Dr. Kroker und Dr. Schmidt, freuen uns Sie hier begrüßen zu können und auf einen regen Austausch mit Ihnen!
Die Problematik dürfte jedem Psychiater bekannt sein: ein psychisch kranker Mensch verweigert eine Therapie, die ihm helfen würde. Häufig steht die Ablehnung der Behandlung in Verbindung mit der Symptomatik seiner Erkrankung. Darf man nun gegen den Willen, aber zum Wohle seines Patienten behandeln? Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll das nun regeln. In der Vorlage sind strenge Bedingungen festgehalten, unter denen ein Mensch mit der Einwilligung seines gesetzlichen Betreuers, aber gegen seinen eigenen Willen behandelt werden darf. Die Genehmigung des Antrages des Betreuers durch einen Richter ist nötig, der Patient muss sich in einer Klinik befinden und es muss deutlich werden, dass dem Betroffenen ohne die Behandlung ein erheblicher gesundheitlicher Schaden droht. Es hagelt aber auch schon wieder Kritik und zwar von Seiten der Betroffenen. Diese wurden nämlich gar nicht gefragt. Liebe Kollegen, ist dieser Gesetzesentwurf ihrer Meinung nach eine annehmbare Lösung des Problems der Zwangsbehandlung?
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